Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätssicherung:
Stationäre Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2026
Der Beschluss vom 5. November 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Revisionseingriffe nach Kniegelenk-Endoprothesen
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Unikondyläre Schlittenprothesen
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 6 der Anlage – Knie-TEP
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 3, Streichung von § 17 und Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2025
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Wiederaufnahme des Beratungsverfahrens zur Mindestmenge für die chirurgische Behandlung bösartiger Neubildungen des Kolons
Beschluss vom 18. Dezember 2025.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlage 5
Der Beschluss vom 16. Oktober 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Der Beschluss vom 3. Dezember 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Der Beschluss vom 3. Dezember 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.