Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätssicherung:
Stationäre Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Freigabe zur Veröffentlichung und Umsetzung des IQTIG-Berichts: Auswertungs- und Berichtskonzept zur Berichtslegung gemäß § 8 QSFFx-RL (EJ 2025)
Beschluss vom 19. März 2026.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Bericht über die im Jahr 2024 durchgeführten Qualitätskontrollen
Beschluss vom 19. März 2026.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung der übergreifenden Berichtsteile der Berichte zum klärenden Dialog der Lenkungsgremien 2024 nach § 7 Absatz 11 QFR-RL sowie einer Kommentierung
Beschluss vom 19. März 2026.
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Beauftragung IQTIG: Beauftragung im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen (QHKS-RL)
Beschluss vom 25. Februar 2026.
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Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen (QHKS-RL): Erstfassung
Beschluss vom 19. März 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 3, Streichung von § 17 und Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2025
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. März 2026 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Revisionseingriffe nach Kniegelenk-Endoprothesen
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Unikondyläre Schlittenprothesen
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung des Beschlusses vom 18. Juni 2025 zur Spezifikation für das Erhebungsjahr 2026
Beschluss vom 19. Februar 2026.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 6 der Anlage – Knie-TEP
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.