Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Festbetragsgruppenbildung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Tolvaptan, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 16. April 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Sevelamer, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 16. April 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Sapropterin, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 16. April 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Ticagrelor, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 16. April 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX und X: Antipsychotika, andere, Gruppe 2, in Stufe 2
Beschluss vom 16. April 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Redaktionelle Anpassung der Bezeichnungen der Darreichungsformen an die „Standard Terms“ sowie Anpassung von Wirkstoffmodifikationen für 10 Festbetragsgruppen der Stufen 1, 2 und 3
Der Beschluss vom 19. Februar 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. April 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX und X: BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitoren, Gruppe 1, in Stufe 2
Der Beschluss vom 19. Februar 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 11. April 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Pomalidomid, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 19. Februar 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. April 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1, in Stufe 2
Beschluss vom 8. April 2026.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Redaktionelle Anpassung der Bezeichnungen der Darreichungsformen an die „Standard Terms“ sowie Anpassung von Wirkstoffmodifikationen für 10 Festbetragsgruppen der Stufen 1, 2 und 3
Der Beschluss vom 19. Februar 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.