Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätskontrollen
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Änderung des Beschlusses vom 20. Januar 2022 zur Änderung der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie
Änderungsbeschluss vom 19. Mai 2022.
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Änderung des Beschlusses vom 21. April 2022 zur Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Änderungsbeschluss vom 19. Mai 2022.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Beschluss vom 21. April 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Ergänzung von Teil B, Besonderer Teil, Abschnitt 4 – Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zur Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien
Der Beschluss vom 19. November 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung des IQTIG: Übernahme von Aufgaben gemäß § 137 Absatz 3 SGB V i.V.m. Teil B Abschnitt 5 MD-Qualitätskontroll-Richtlinie
Beschluss vom 20. Januar 2022.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Ergänzung von Teil B – Besonderer Teil Abschnitt 5
Beschluss vom 20. Januar 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 2. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat mit Wirkung vom 2. Dezember 2021 in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 2. Dezember 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Beschluss vom 2. Dezember 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 2. Dezember 2021 in Kraft.