Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Strukturqualitätsvorgaben
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Information über ein Beratungsergebnis zur Beurteilung der Erforderlichkeit eines Beschlusses – Nadofaragen firadenovec zur Behandlung des nicht-muskelinvasiven Harnblasenkarzinoms
Beschluss vom 28. Juli 2026.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 1 und 2 sowie der Anlagen 3 bis 5
Der Beschluss vom 18. Juni 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung eines Servicedokuments gemäß § 11 i. V. m. Anlage 5 QFR-RL
Beschluss vom 16. Juli 2026.
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Beauftragung IQTIG: Evaluation zu Auswirkungen der Anforderungen der QSFFx-RL auf die Versorgungsqualität – Änderung
Beschluss vom 1. Juli 2026.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 1 und 2 sowie der Anlagen 3 bis 5
Beschluss vom 18. Juni 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2027
Beschluss vom 21. Mai 2026.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Umsetzungsgrad der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) – Ergebnisse für das Erfassungsjahr 2024
Beschluss vom 21. Mai 2026.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verstetigung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 10 Abs. 2
Der Beschluss vom 22. Januar 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. April 2026 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Änderung Anlage I und II – Verweisanpassungen
Der Beschluss vom 19. Februar 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. April 2026 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2026
Der Beschluss vom 19. Februar 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.