Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Methodenbewertung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Sekundäre Datennutzung: Regionale und sozioökonomische Unterschiede in der Inanspruchnahme des Zervixkarzinom-Screenings in Deutschland (2021-2024)
Beschluss vom 24. September 2026.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Kardiale Magnetresonanztomographie bei koronarer Herzerkrankung
Beschluss vom 24. September 2026.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Akupunktur zur Prophylaxe bei Migräne
Beschluss vom 24. September 2026.
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Wiederaufnahme des Bewertungsverfahrens: Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
Beschluss vom 24. September 2026.
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Inverser Schultergelenksersatz mit Implantation einer maßgefertigten Glenoidgrundplatte bei schweren Glenoid-Knochendefekten
Beschluss vom 17. September 2026.
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Durchführung einer Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V: Implantation eines sondenlosen Zweikammer-Herzschrittmachersystems bei Patientinnen und Patienten mit irreversiblen bradykarden Herzrhythmusstörungen
Beschluss vom 17. September 2026.
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Einstellung der Beratung über eine Richtlinie zur Erprobung: Stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von zerebralen arteriovenösen Malformationen
Beschluss vom 17. September 2026.
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Einstellung der Beratung über eine Richtlinie zur Erprobung: Stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von Hypophysenadenomen
Beschluss vom 17. September 2026.
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Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Perkutan implantierter interatrialer Shunt zur Behandlung der Herzinsuffizienz mit reduzierter linksventrikulärer Ejektionsfraktion (LVEF ≤ 40 %)
Beschluss vom 17. September 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Perkutan implantierter interatrialer Shunt zur Behandlung der Herzinsuffizienz mit reduzierter linksventrikulärer Ejektionsfraktion (LVEF ≤ 40 %)
Beschluss vom 17. September 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.