Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß § 35a SGB V
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Risdiplam (Neues Anwendungsgebiet: Spinale Muskelatrophie, < 2 Monate)
Der Beschluss vom 7. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 7. März 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Teclistamab (Multiples Myelom, mind. 3 Vortherapien) – Therapiekosten
Beschluss vom 9. April 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 11. April 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Lonapegsomatropin (Wachstumsstörung durch Wachstumshormonmangel, ≥ 3 bis < 18 Jahre)
Der Beschluss vom 7. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 7. März 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Risdiplam (Spinale Muskelatrophie) – Vorlage von Studienprotokoll und statistischem Analyseplan zur anwendungsbegleitenden Datenerhebung
Beschluss vom 4. April 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. April 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Melphalanflufenamid (Neues Anwendungsgebiet: Multiples Myelom, refraktär, nach 2 Vortherapien, in Kombination mit Dexamethason) – Einstellung eines Verfahrens zur Nutzenbewertung
Beschluss vom 4. April 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. April 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Epcoritamab (Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom, nach ≥ 2 Vortherapien)
Beschluss vom 4. April 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. April 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Belantamab-Mafodotin (Aufhebung des Beschlusses vom 5. Oktober 2023)
Beschluss vom 4. April 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. April 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – Epcoritamab (rezidiviertes oder refraktäres follikuläres Lymphom)
Beschluss vom 4. April 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. April 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – Marstacimab (Hämophilie A und B)
Beschluss vom 4. April 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. April 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Cipaglucosidase alfa (Morbus Pompe, Kombination mit Miglustat)
Der Beschluss vom 1. Februar 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 1. Februar 2024 in Kraft.