Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Arzneimittel
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Etranacogen Dezaparvovec (Hämophilie B) – Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen – Änderung
Beschluss vom 2. Juli 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Juli 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Etranacogen Dezaparvovec (Hämophilie B) – Überprüfung von Studienprotokoll und Statistischem Analyseplan und von Zwischenanalysen
Beschluss vom 2. Juli 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Juli 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Toripalimab (Rezidiviertes oder metastasiertes Nasopharynxkarzinom (NPC), Erstlinie, Kombination mit Cisplatin und Gemcitabin)
Beschluss vom 2. Juli 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Juli 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Tafasitamab (Neues Anwendungsgebiet: Follikuläres Lymphom, nach ≥ 1 Vortherapie, Kombination mit Lenalidomid und Rituximab)
Beschluss vom 2. Juli 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Juli 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Toripalimab (Plattenepithelkarzinom des Ösophagus, Erstlinie, Kombination mit Cisplatin und Paclitaxel)
Beschluss vom 2. Juli 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Juli 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung März 2026
Der Beschluss vom 12. Mai 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung Februar 2026
Der Beschluss vom 27. Mai 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung Januar 2026
Der Beschluss vom 28. April 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Guselkumab (Neues Anwendungsgebiet: mittelschwere bis schwere Plaque-Psoriasis; 6 bis < 18 Jahre)
Beschluss vom 18. Juni 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 18. Juni 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Teil A Ergänzung und Aktualisierung 2024 – Abschluss des zurückgestellten Teilverfahrens
Beschluss vom 18. Juni 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.