Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderungen der Anlage 1.1 Buchstabe a Tumorgruppe 10 nach den Aktualisierungen durch die ICD-10-GM 2026
Der Beschluss vom 12. November 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe p angeborene Skelettsystemfehlbildungen
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe m Kurzdarmsyndrom
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 10 sowie Anlage 2 n) Transplantationsgruppe 1 – Appendizes
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. Dezember 2025 in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Aktualisierung der ASV-RL
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 29. November 2025 in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderungen der Anlage 1.1 Buchstabe a Tumorgruppe 10 nach den Aktualisierungen durch die ICD-10-GM 2026
Beschluss vom 12. November 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Bekanntmachung über das Außerkrafttreten von Appendizes
Die Bekanntmachung vom 18. September 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Bekanntmachung über das Außerkrafttreten von Appendizes
Bekanntmachung vom 18. September 2025.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 10 sowie Anlage 2 n) Transplantationsgruppe 1 – Appendizes
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Bericht zu Tumorgruppe 8 – Knochen- und Weichteiltumoren
Beschluss vom 17. September 2025.