Letzte Änderungen zu "Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden (§ 137e SGB V)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden (§ 137e SGB V)
Das Stellungnahmeverfahren wurde eingeleitet.
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Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden (§ 137e SGB V)
Bekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen und Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller