Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
- Verfahren vom 15.02.2024 (Verfahren abgeschlossen) [aufgehoben]
Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 1 Satz 12 SGB V (Überschreitung der 30 Millionen-Euro-Umsatzgrenze)
Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:
Omjjara wird angewendet zur Behandlung von krankheitsbedingter Splenomegalie oder Symptomen bei erwachsenen Patienten mit moderater bis schwerer Anämie, die an primärer Myelofibrose, Post-Polycythaemia Vera-Myelofibrose oder Post-Essentieller Thrombozythämie-Myelofibrose erkrankt sind, und die nicht mit einem Januskinase (JAK)-Inhibitor vorbehandelt sind oder die mit Ruxolitinib behandelt wurden.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 02.02.2026 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 23.02.2026 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 09.03.2026 statt.
Wortprotokoll(PDF 168,34 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 16.04.2026
Inkrafttreten: 16.04.2026
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:
Omjjara wird angewendet zur Behandlung von krankheitsbedingter Splenomegalie oder Symptomen bei erwachsenen Patienten mit moderater bis schwerer Anämie, die an primärer Myelofibrose, Post-Polycythaemia Vera-Myelofibrose oder Post-Essentieller Thrombozythämie-Myelofibrose erkrankt sind, und die nicht mit einem Januskinase (JAK)-Inhibitor vorbehandelt sind oder die mit Ruxolitinib behandelt wurden.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 02.02.2026 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 23.02.2026 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 09.03.2026 statt.
Wortprotokoll(PDF 168,34 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 16.04.2026
Inkrafttreten: 16.04.2026
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