Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Nirmatrelvir/Ritonavir (Neues Anwendungsgebiet: COVID-19, keine Erfordernis zusätzlicher Sauerstoffzufuhr, ≥ 6 Jahre bis < 18 Jahre, ≥ 20 kg)
Steckbrief
- Wirkstoff: Nirmatrelvir/Ritonavir
- Handelsname: Paxlovid
- Therapeutisches Gebiet: Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) (Infektionskrankheiten)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Pfizer Pharma GmbH
- Vorgangsnummer: 2025-12-15-D-1276
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 15.12.2025
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 16.03.2026
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 07.04.2026
- Beschlussfassung: 04.06.2026
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 2 VerfO
Die geplante mündliche Anhörung am 27.04.2026 hat nicht stattgefunden.
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid)
Paxlovid wird angewendet zur Behandlung einer Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID‑19) bei pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 6 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln.
Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 16.03.2026 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 07.04.2026 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 27.04.2026 statt.
Wortprotokoll(PDF 81,95 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Nirmatrelvir/Ritonavir (Neues Anwendungsgebiet: COVID-19, keine Erfordernis zusätzlicher Sauerstoffzufuhr, ≥ 6 Jahre bis < 18 Jahre, ≥ 20 kg)
Beschlussdatum: 04.06.2026
Inkrafttreten: 04.06.2026
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid)
Paxlovid wird angewendet zur Behandlung einer Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID‑19) bei pädiatrischen Patienten ab einem Alter von 6 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln.
Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 16.03.2026 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 07.04.2026 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 27.04.2026 statt.
Wortprotokoll(PDF 81,95 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Nirmatrelvir/Ritonavir (Neues Anwendungsgebiet: COVID-19, keine Erfordernis zusätzlicher Sauerstoffzufuhr, ≥ 6 Jahre bis < 18 Jahre, ≥ 20 kg)
Beschlussdatum: 04.06.2026
Inkrafttreten: 04.06.2026
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: