Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Remimazolam (Einleitung und Aufrechterhaltung der allgemeinen Anästhesie)
Steckbrief
- Wirkstoff: Remimazolam
- Handelsname: Byfavo
- Therapeutisches Gebiet: Sonstiges (Sonstiges)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Paion Pharma GmbH
- Vorgangsnummer: 2026-01-01-D-1289
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.01.2026
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.04.2026
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.04.2026
- Beschlussfassung: 18.06.2026
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 1 VerfO
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Remimazolam (Byfavo)
Remimazolam 50 mg wird angewendet bei Erwachsenen zur intravenösen Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie.
Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.04.2026 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.04.2026 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 11.05.2026 statt.
Wortprotokoll(PDF 135,57 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Remimazolam (Einleitung und Aufrechterhaltung der allgemeinen Anästhesie)
Beschlussdatum: 18.06.2026
Inkrafttreten: 18.06.2026
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Remimazolam (Byfavo)
Remimazolam 50 mg wird angewendet bei Erwachsenen zur intravenösen Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie.
Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.04.2026 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.04.2026 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 11.05.2026 statt.
Wortprotokoll(PDF 135,57 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Remimazolam (Einleitung und Aufrechterhaltung der allgemeinen Anästhesie)
Beschlussdatum: 18.06.2026
Inkrafttreten: 18.06.2026
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: