Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Remimazolam (Einleitung und Aufrechterhaltung der allgemeinen Anästhesie)

Steckbrief

  • Wirkstoff: Remimazolam
  • Handelsname: Byfavo
  • Therapeutisches Gebiet: Sonstiges (Sonstiges)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Paion Pharma GmbH
  • Vorgangsnummer: 2026-01-01-D-1289

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 01.01.2026
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.04.2026
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.04.2026
  • Beschlussfassung: 18.06.2026
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 1 VerfO

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Remimazolam (Byfavo)

Remimazolam 50 mg wird angewendet bei Erwachsenen zur intravenösen Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie.

Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.04.2026 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 11.05.2026 statt.

Wortprotokoll(PDF 135,57 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Remimazolam (Einleitung und Aufrechterhaltung der allgemeinen Anästhesie)

Beschlussdatum: 18.06.2026

Inkrafttreten: 18.06.2026

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Remimazolam (Byfavo)

Remimazolam 50 mg wird angewendet bei Erwachsenen zur intravenösen Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie.

Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 01.04.2026 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.04.2026 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 11.05.2026 statt.

Wortprotokoll(PDF 135,57 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Remimazolam (Einleitung und Aufrechterhaltung der allgemeinen Anästhesie)

Beschlussdatum: 18.06.2026

Inkrafttreten: 18.06.2026

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: