Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Remimazolam (Prozedurale Sedierung)
Steckbrief
- Wirkstoff: Remimazolam
- Handelsname: Byfavo
- Therapeutisches Gebiet: Sonstiges (Sonstiges)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Paion Pharma GmbH
- Vorgangsnummer: 2026-01-01-D-1288
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.01.2026
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.04.2026
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.04.2026
- Beschlussfassung: 18.06.2026
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 1 VerfO
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Remimazolam (Byfavo)
Remimazolam wird angewendet bei Erwachsenen zur prozeduralen Sedierung.
Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 18.06.2026: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Remimazolam (prozedurale Sedierung)
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.04.2026 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.04.2026 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 11.05.2026 statt.
Wortprotokoll(PDF 139,71 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Remimazolam (prozedurale Sedierung)
Beschlussdatum: 18.06.2026
Inkrafttreten: 18.06.2026
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Remimazolam (Byfavo)
Remimazolam wird angewendet bei Erwachsenen zur prozeduralen Sedierung.
Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 18.06.2026: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Remimazolam (prozedurale Sedierung)
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.04.2026 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.04.2026 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 11.05.2026 statt.
Wortprotokoll(PDF 139,71 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Remimazolam (prozedurale Sedierung)
Beschlussdatum: 18.06.2026
Inkrafttreten: 18.06.2026
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: