Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Remimazolam (Prozedurale Sedierung)

Steckbrief

  • Wirkstoff: Remimazolam
  • Handelsname: Byfavo
  • Therapeutisches Gebiet: Sonstiges (Sonstiges)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Paion Pharma GmbH
  • Vorgangsnummer: 2026-01-01-D-1288

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 01.01.2026
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.04.2026
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.04.2026
  • Beschlussfassung: 18.06.2026
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 1 VerfO

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Remimazolam (Byfavo)

Remimazolam wird angewendet bei Erwachsenen zur prozeduralen Sedierung.

Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.04.2026 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 11.05.2026 statt.

Wortprotokoll(PDF 139,71 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Remimazolam (prozedurale Sedierung)

Beschlussdatum: 18.06.2026

Inkrafttreten: 18.06.2026

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Remimazolam (Byfavo)

Remimazolam wird angewendet bei Erwachsenen zur prozeduralen Sedierung.

Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 01.04.2026 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.04.2026 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 11.05.2026 statt.

Wortprotokoll(PDF 139,71 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Remimazolam (prozedurale Sedierung)

Beschlussdatum: 18.06.2026

Inkrafttreten: 18.06.2026

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: