Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
- Verfahren vom 01.07.2017 (Verfahren abgeschlossen) [aufgehoben]
Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 1 Satz 12 SGB V (Überschreitung der 50 Millionen-Euro-Umsatzgrenze).
Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Spinraza wird zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie angewendet.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 01.03.2021 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.03.2021 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 06.04.2021 statt.
Wortprotokoll(PDF 160,21 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 20.05.2021
Inkrafttreten: 20.05.2021
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 24.06.2021 B6
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Date of resolution: 20/05/2021
Entry into force: 20/05/2021
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Spinraza wird zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie angewendet.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 01.03.2021 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.03.2021 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 06.04.2021 statt.
Wortprotokoll(PDF 160,21 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 20.05.2021
Inkrafttreten: 20.05.2021
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 24.06.2021 B6
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Date of resolution: 20/05/2021
Entry into force: 20/05/2021