Verfahren nach § 137h SGB V

Epikardiale Stoßwellentherapie unmittelbar im Anschluss an eine koronararterielle Bypass-Operation bei postischämischer Herzinsuffizienz und verminderter oder eingeschränkter linksventrikulärer Ejektionsfraktion

Steckbrief

  • Intervention: Stoßwellentherapie unmittelbar im Anschluss an eine koronararterielle Bypass-Operation, epikardial appliziert
  • Indikation: Postischämische Herzinsuffizienz und verminderte oder eingeschränkte linksventrikuläre Ejektionsfraktion
  • Vorgangsnummer Beratung: BAh-25-001
  • Status: Beratung abgeschlossen

Fristen

  • Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 29.09.2025
  • Ende des Stellungnahmeverfahrens: 27.10.2025
  • Beschlussdatum: 04.12.2025

Beratung vor einem Bewertungsverfahren

Stellungnahmeverfahren

Stellungnahmeverfahren abgeschlossen

Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme ist am 27.10.2025 abgelaufen.

Beschluss

Im Rahmen der Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V hat der G-BA am 04.12.2025 folgenden Beschluss gefasst:

Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Epikardiale Stoßwellentherapie unmittelbar im Anschluss an eine koronararterielle Bypass-Operation bei postischämischer Herzinsuffizienz und verminderter oder eingeschränkter linksventrikulärer Ejektionsfraktion

Beschlussdatum: 04.12.2025
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Details zu diesem Beschluss