Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Vigabatrin (Epilepsie, West-Syndrom, < 7 Jahre)
Die Feststellungen zur Nutzenbewertung wurden aufgehoben.
Steckbrief
- Wirkstoff: Vigabatrin
- Handelsname: Kigabeq®
- Therapeutisches Gebiet: West-Syndrom (Krankheiten des Nervensystems)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Desitin Arzneimittel GmbH
- Vorgangsnummer: 2019-07-01-D-472
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.07.2019
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.10.2019
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.10.2019
- Beschlussfassung: 19.12.2019
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Vom pharmazeutischen Unternehmer wurde kein Dossier oder ein unvollständiges Dossier eingereicht.
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Vigabatrin (Kigabeq®)
Kigabeq wird angewendet bei Kindern im Alter ab 1 Monat bis unter 7 Jahre:
- zur Behandlung als Monotherapie bei infantilen Spasmen (West-Syndrom).
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 01.10.2019 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.10.2019 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 11.11.2019 statt.
Wortprotokoll(PDF 52,88 kB) zur mündlichen Anhörung.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII und XIIa: Vigabatrin (Aufhebung der Beschlüsse vom 19. Dezember 2019 sowie Aufhebung der Benennung als Kombinationspartner)
Beschlussdatum: 06.02.2025
Inkrafttreten: 06.02.2025
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 27.03.2025 B2
Details zu diesem Beschluss
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Vigabatrin (West-Syndrom)
Beschlussdatum: 19.12.2019
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 20.01.2020 B3
Details zu diesem Beschluss
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
DossierZweckmäßige VergleichstherapieNutzenbewertungStellungnahmenBeschlüsseZugehörige Verfahren English
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Vigabatrin (Kigabeq®)
Kigabeq wird angewendet bei Kindern im Alter ab 1 Monat bis unter 7 Jahre:
- zur Behandlung als Monotherapie bei infantilen Spasmen (West-Syndrom).
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 01.10.2019 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.10.2019 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 11.11.2019 statt.
Wortprotokoll(PDF 52,88 kB) zur mündlichen Anhörung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII und XIIa: Vigabatrin (Aufhebung der Beschlüsse vom 19. Dezember 2019 sowie Aufhebung der Benennung als Kombinationspartner)
Beschlussdatum: 06.02.2025
Inkrafttreten: 06.02.2025
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 27.03.2025 B2
Details zu diesem Beschluss
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Vigabatrin (West-Syndrom)
Beschlussdatum: 19.12.2019
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 20.01.2020 B3
Details zu diesem Beschluss
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: