Soziotherapie-Richtlinie

Richtlinie über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung – ST-RL

Die Richtlinie regelt Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung mit Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie beinhaltet neben der Indikation, der Voraussetzung der Therapiefähigkeit und dem Leistungsinhalt und -umfang auch die Vorbereitung, Planung und Erfolgskontrolle sowie die Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus und den soziotherapeutischen Leistungserbringern.

In Kraft getreten am:
01.04.2021
Geändert am:
18.03.2021 BAnz AT 15.04.2021 B3
Fassung vom:
22.01.2015 BAnz AT 14.04.2015 B5

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