Festzuschuss-Richtlinie

Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach den §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die Regelversorgungsleistungen entfallenden Beträge nach § 56 Absatz 4 SGB V

Die Richtlinie bildet die rechtliche Grundlage des Festzuschusssystems zum zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Zahnersatz. Sie legt die Befunde und Regelversorgungsleistungen fest, für die Festzuschüsse zu gewähren sind.

In Kraft getreten am:
01.01.2024
Geändert am:
27.11.2023 BAnz AT 15.01.2024 B1
Fassung vom:
03.11.2004 BAnz. Nr. 242 (S. 24 463) vom 21.12.2004

Weiterführende Informationen