Zahnärztliche Individualprophylaxe

Richtlinien über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen

Die Richtlinien legen Art, Umfang und Nachweis der zahnärztlichen Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (zahnmedizinische Individualprophylaxe) bei Versicherten fest, die das sechste, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit dem Individualprophylaxe-Programm sollen insbesondere die Versicherten betreut werden, die von der Gruppenprophylaxe nicht erfasst werden.

In Kraft getreten am:
01.01.2004
Fassung vom:
04.06.2003 Bundesanzeiger 2003, Nr. 226 (S. 24 966)

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