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Neue Versor­gungs­formen: Inno­va­ti­ons­aus­schuss veröf­fent­licht vier neue Förder­be­kannt­ma­chungen

Berlin, 24. Januar 2025 – Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss hat auf seiner Website vier neue Förder­be­kannt­ma­chungen für Projekte zu neuen Versor­gungs­formen veröf­fent­licht: im zwei­stu­figen Förder­ver­fahren eine themen­of­fene und eine themen­spe­zi­fi­sche Förder­be­kannt­ma­chung sowie im einstufig kurzen und einstufig langen Förder­ver­fahren jeweils eine themen­of­fene Förder­be­kannt­ma­chung. Förder­be­kannt­ma­chungen im Bereich der Versor­gungs­for­schung sind für den 20. Juni 2025 geplant. Hierzu gehört auch eine Förder­be­kannt­ma­chung zur (Weiter-)Entwick­lung medi­zi­ni­scher Leit­li­nien.

Da Antrag­stel­lende entscheiden müssen, über welches der verschie­denen Verfahren eine Förde­rung ange­strebt wird, stellt der Inno­va­ti­ons­aus­schuss neben den Förder­be­kannt­ma­chungen auch eine verglei­chende Über­sicht zur Verfü­gung: Über­blick für die Einrei­chung Ihres Antrags auf die passende Verfah­rensart und Förder­be­kannt­ma­chung

Einstu­fige Förder­ver­fahren

Es wird zwischen einem einstufig kurzen Förder­ver­fahren (bis zu 24 Monate Projekt­lauf­zeit) und einem einstufig langen Förder­ver­fahren (in der Regel 36 bzw. max. 48 Monate Projekt­lauf­zeit) unter­schieden.

Für beide Förder­ver­fahren hat der Inno­va­ti­ons­aus­schuss nun für 2025 jeweils eine themen­of­fene Förder­be­kannt­ma­chung veröf­fent­licht.

  • Inter­es­sierte für das einstufig lange Verfahren haben die Möglich­keit, sich bis zum 6. Mai 2025 zu bewerben. Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss wird voraus­sicht­lich im 4. Quartal 2025 über die Anträge entscheiden.
  • Inter­es­sierte für das einstufig kurze Verfahren können ihre Anträge fort­lau­fend einrei­chen – der Inno­va­ti­ons­aus­schuss wird in regel­mä­ßigen Abständen über eine Förde­rung entscheiden, bis die im jewei­ligen Haus­halts­jahr zur Verfü­gung stehenden Mittel für das einstufig kurze Verfahren (20 Mio. Euro) ausge­schöpft sind.

Zwei­stu­figes Förder­ver­fahren

Die themen­spe­zi­fi­sche Förder­be­kannt­ma­chung im zwei­stu­figen Verfahren benennt folgende Themen­felder für Projekte zu neuen Versor­gungs­formen:

  • Frau­en­gesund­heit
  • Einbin­dung von KI-​Systemen in Versor­gungs­struk­turen und -​prozesse
  • Demen­zi­elle Erkran­kungen in der ambu­lanten Versor­gung
  • Multi­modale Schmerz­the­rapie in der ambu­lanten Versor­gung
  • Stär­kung der Kinder- und Jugend­ge­sund­heit

Anträge auf eine Projekt­för­de­rung, die keinem der Themen­felder zuzu­ordnen sind, können über die themen­of­fene Förder­be­kannt­ma­chung gestellt werden.

Inter­es­sierte für das zwei­stu­fige Verfahren haben die Möglich­keit, sich bis zum 15. April 2025 mit einer Ideen­skizze zu bewerben. In der Ideen­skizze können die wesent­li­chen Inhalte der geplanten neuen Versor­gungs­form vorge­stellt werden. Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss wird voraus­sicht­lich im 4. Quartal 2025 entscheiden, welche Ideen­skizzen zur Ausar­bei­tung eines Voll­an­trags ausge­wählt werden. Diese Ausar­bei­tung (Konzept­ent­wick­lungs­phase) wird für bis zu sechs Monate mit einem Förder­be­trag von bis zu 75.000 € geför­dert.

Web-​Seminar für Förder­in­ter­es­sierte

Der DLR Projekt­träger bietet für Förder­in­ter­es­sierte eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung an. Der Schwer­punkt liegt auf den Anfor­de­rungen an die Anträge. Das ca. einstün­dige Web-​Seminar findet am 11. Februar 2025 um 11.00 Uhr statt. Eine Anmel­dung ist nicht erfor­der­lich. Nähere Infor­ma­tionen sind in den jewei­ligen Förder­be­kannt­ma­chungen zu finden.

Hinter­grund: Projekt­för­de­rung durch den Inno­va­ti­ons­aus­schuss

Weitere Infor­ma­tionen zur Arbeit des Inno­va­ti­ons­aus­schusses, zu Förder­be­kannt­ma­chungen und laufenden sowie abge­schlos­senen Projekten finden Sie auf der Website des Inno­va­ti­ons­aus­schusses.