Meldung | Arzneimittel

Beschluss zum zweiten Alzheimer-Wirkstoff Donanemab wird am morgigen Donnerstag gefasst

Berlin, 15. April 2026 – Der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) wird in seiner morgigen Plenumssitzung über den Zusatznutzen des zweiten neuen Alzheimer-Wirkstoffs Donanemab beschließen. Das Ausmaß des Zusatznutzens ist die Basis für die anschließenden Preisverhandlungen des pharmazeutischen Unternehmers mit dem GKV-Spitzenverband.

Die Plenumssitzung kann wie immer im Livestream verfolgt werden, die Tagesordnung ist öffentlich einsehbar. Der Beschluss und die Tragenden Gründe werden im Nachgang der Sitzung auf der Website des GBA veröffentlicht.

Der Wirkstoff Donanemab ist zugelassen zur Behandlung Erwachsener mit einer klinischen Diagnose einer leichten kognitiven Störung und leichter Demenz infolge der Alzheimer-Krankheit (zusammengenommen frühe symptomatische Alzheimer-Krankheit), die heterozygote Apolipoprotein E-ε4 (ApoE-ε4)-Tragende oder ApoE-ε4-Nichttragende sind und bei denen eine Amyloid-Pathologie bestätigt wurde.

Beginn des Bewertungsverfahrens war der 1. November 2025. Das Dossier des Herstellers, die Nutzenbewertung des IQWiG sowie das Wortprotokoll der mündlichen Anhörung sind bereits veröffentlicht:

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Donanemab (frühe Alzheimer-Krankheit)