Beschluss zum zweiten Alzheimer-Wirkstoff Donanemab wird am morgigen Donnerstag gefasst
Berlin, 15. April 2026 – Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) wird in seiner morgigen Plenumssitzung über den Zusatznutzen des zweiten neuen Alzheimer-Wirkstoffs Donanemab beschließen. Das Ausmaß des Zusatznutzens ist die Basis für die anschließenden Preisverhandlungen des pharmazeutischen Unternehmers mit dem GKV-Spitzenverband.
Die Plenumssitzung kann wie immer im Livestream verfolgt werden, die Tagesordnung ist öffentlich einsehbar. Der Beschluss und die Tragenden Gründe werden im Nachgang der Sitzung auf der Website des G-BA veröffentlicht.
Der Wirkstoff Donanemab ist zugelassen zur Behandlung Erwachsener mit einer klinischen Diagnose einer leichten kognitiven Störung und leichter Demenz infolge der Alzheimer-Krankheit (zusammengenommen frühe symptomatische Alzheimer-Krankheit), die heterozygote Apolipoprotein E-ε4 (ApoE-ε4)-Tragende oder ApoE-ε4-Nichttragende sind und bei denen eine Amyloid-Pathologie bestätigt wurde.
Beginn des Bewertungsverfahrens war der 1. November 2025. Das Dossier des Herstellers, die Nutzenbewertung des IQWiG sowie das Wortprotokoll der mündlichen Anhörung sind bereits veröffentlicht:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Donanemab (frühe Alzheimer-Krankheit)