Pressemitteilung | Disease-Management-Programme

G-BA aktualisiert DMP zu chronischem Rückenschmerz – Angebote für Versicherte stehen noch aus

Berlin, 18. Juni 2026 – Die seit dem Jahr 2019 geltenden Anforderungen an Disease-Management-Programme (DMP) für Versicherte mit chronischem Rückenschmerz mussten nur in wenigen Punkten aktualisiert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Anpassungen beschlossen. Ein Beispiel: Bei chronischem Rückenschmerz sind körperliche Aktivitäten entscheidend, um die Schmerzen zu verringern. Im ärztlichen Aufklärungsgespräch soll deshalb dem sogenannten Angst-Vermeidungs-Verhalten entgegengewirkt werden, das Patientinnen und Patienten von körperlicher Aktivität zurückhält. Wissenschaftliche Basis der Anpassungen ist eine Auswertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Es hatte im Auftrag des G-BA insgesamt 425 Empfehlungen aus elf Behandlungsleitlinien bewertet. Mit Inkrafttreten des Beschlusses müssen die neuen Anforderungen berücksichtigt werden. Aktuell gibt es noch keine abgeschlossenen Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern und damit auch keine Programmangebote, in die sich Patientinnen und Patienten mit chronischen Rückenschmerzen einschreiben können.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP: „Der G-BA hat bislang DMP-Anforderungen zu 12 chronischen Erkrankungen beschlossen. 8 sind bereits sehr gut etabliert, ca. 7,9 Millionen Versicherte werden hier im Umgang mit ihrer chronischen Erkrankung geschult und leitliniengerecht betreut. Bei 5 Programmen warten wir aber noch auf die Umsetzung, so auch für chronischen Rückenschmerz. Ich hoffe sehr, dass sich das noch in diesem Jahr ändern wird. Denn von DMP profitieren nicht nur die einzelnen Versicherten. DMP helfen, eine Fehlversorgung zu vermeiden und Gesamtbehandlungskosten zu senken, indem Komplikationen, unnötige Facharzttermine und Krankenhausaufenthalte vermieden werden.“

Für wen ist das DMP chronischer Rückenschmerz?

Das DMP ist für Patientinnen und Patienten mit chronischen – das heißt länger als 12 Wochen andauernden – Schmerzen im Kreuzbereich des Rückens, deutlichen Aktivitätseinschränkungen und einem fortbestehenden Therapiebedarf. Liegen spezifische Ursachen für den Kreuzschmerz vor, beispielsweise Wirbelkörperfrakturen oder rheumatische Erkrankungen, ist ein Einschreiben in das DMP nicht möglich, da hier die Behandlung der ursächlichen Erkrankung im Vordergrund steht.

Die individuell angezeigten therapeutischen Maßnahmen werden im Arzt-Patienten-Gespräch geplant – Schmerzintensität und Aktivitätseinschränkung der Patientin oder des Patienten sowie die im Behandlungsverlauf erzielten Erfolge sind hierbei zu berücksichtigen. Jede Patientin und jeder Patient wird über die entscheidende, positive Rolle von körperlicher Aktivität aufgeklärt und zu einem körperlichen Training motiviert. Die DMP-Anforderungen beinhalten zudem grundsätzliche und wirkstoffbezogene Empfehlungen zur Schmerzmedikation. Eine Schmerzlinderung durch Medikamente kann erforderlich sein, um den Beginn der aktivierenden Maßnahmen zu unterstützen oder wenn – trotz durchgeführter nichtmedikamentöser Maßnahmen – eine schmerzbedingte Beeinträchtigung bestehen bleibt.

Wann treten die Aktualisierungen in Kraft?

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt er in der Regel am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.

Hintergrund: DMP

Disease-Management-Programme haben das Ziel, den sektorenübergreifenden Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern. Der G-BA legt die Anforderungen an solche Programme fest, überprüft sie regelmäßig und aktualisiert sie gegebenenfalls. Die Anforderungen an die DMP und die Dokumentation sind in der DMP-Anforderungen-Richtlinie geregelt. Die praktische Umsetzung der DMP erfolgt auf der Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern (Vertragsärztinnen und -ärzten/Krankenhäusern). Vor Vertragsabschluss prüft das Bundesamt für Soziale Sicherung, ob die in der Richtlinie des G-BA festgelegten Anforderungen an ein DMP eingehalten werden.

Zu folgenden chronischen Erkrankungen gibt es derzeit DMP-Anforderungen, aber noch keine Teilnahmemöglichkeiten:

  • Adipositas (Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche)
  • Chronische Herzinsuffizienz
  • Chronischer Rückenschmerz
  • Depressionen

Weitere Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden: Disease-Management-Programme (DMP)


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 2 (indikationsübergreifende Dokumentation (ausgenommen Brustkrebs)), der Anlage 15 (DMP chronischer Rückenschmerz) und der Anlage 16 (chronischer Rückenschmerz – Dokumentation)