Pressemitteilung | Sonstige

Dr. Sonja Optendrenk übernimmt den Vorsitz des Gemeinsamen Bundesausschusses

Berlin, 1. Juli 2026 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat seit heute eine neue unparteiische Vorsitzende: Dr. rer. pol. Sonja Optendrenk. Sie folgt auf Prof. Josef Hecken, der den GBA aus persönlichen Gründen in der laufenden Amtsperiode verlässt.

Dazu Dr. Sonja Optendrenk: „Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe. Aktuell laufen bereits einige Gesetzgebungsverfahren, die sich unmittelbar auf die Arbeit des GBA auswirken werden. Alle haben einen Anspruch darauf, dass wir schnell, transparent und evidenzbasiert arbeiten: von der Versichertengemeinschaft über Medizinproduktehersteller, Wissenschaft, Fachgesellschaften bis hin zur Pharmaindustrie. Als GBA leisten wir alle gemeinsam, der GKV-Spitzenverband, die DKG, die KBV, die KZBV sowie mitberatend auch die Patientenvertretung, unseren Beitrag, die Gesundheitsversorgung zukunftsfest zu machen. Insofern ist der Vorsitz des obersten Gremiums der gemeinsamen Selbstverwaltung für mich eine sehr positiv bewertete Verpflichtung. Den Herausforderungen des Amtes der unparteiischen Vorsitzenden des GBA stelle ich mich sehr gerne.“

Dr. Sonja Optendrenk war seit Januar 2024 Staatssekretärin im hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Davor hatte sie verschiedene leitende Positionen und Funktionen im Bundesgesundheitsministerium und dem Bundeskanzleramt inne.

Als unparteiische Vorsitzende des GBA vertritt Dr. Sonja Optendrenk den GBA gerichtlich und außergerichtlich. Zusammen mit Karin Maag und Dr. med. Bernhard van Treeck vervollständigt sie das Trio der unparteiischen hauptamtlichen, stimmberechtigten Mitglieder des GBA. Die anderen zehn stimmberechtigten Mitglieder des GBA werden von den Trägerorganisationen benannt.

Die Amtszeit von Dr. Sonja Optendrenk beginnt am heutigen 1. Juli 2026 und endet – wie die der anderen beiden unparteiischen Mitglieder – am 30. Juni 2030. Eine erneute Berufung ist möglich.

Der Lebenslauf von Dr. Sonja Optendrenk ist auf der Website des GBA veröffentlicht.

Hintergrund GBA: Mitglieder, Aufgaben und Berufungsverfahren

Das Beschlussgremium des GBA, das Plenum, setzt sich aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Insgesamt zehn Mitglieder vertreten ehrenamtlich die gesetzlichen Krankenkassen und die vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Leistungserbringer.

Drei weitere stimmberechtigte Mitglieder vertreten keine der genannten Seiten – deshalb werden sie vom Gesetzgeber als „unparteiische Mitglieder“ bezeichnet. Sie sind hauptamtlich für den GBA tätig. Jedes der unparteiischen Mitglieder hat den Vorsitz mehrerer Unterausschüsse des GBA und trägt die Prozessverantwortung für die hier beratenen Themen.

Eines der unparteiischen Mitglieder hat zudem den Vorsitz des GBA: Die oder der unparteiische Vorsitzende vertritt das Gremium gerichtlich und außergerichtlich, leitet die Sitzungen des Plenums und bereitet sie – gemeinsam mit den beiden weiteren unparteiischen Mitgliedern – vor. Der oder die Vorsitzende stellt zudem sicher, dass der GBA die Fristen einhält, die gesetzlich für einige Aufgaben vorgesehen sind.

Das Verfahren zur Berufung der unparteiischen Mitglieder ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch in § 91 Abs. 2 SGB V geregelt. Danach einigen sich die Trägerorganisationen des GBA auf personelle Vorschläge und legen diese dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor. Das BMG übermittelt die Vorschläge an den Gesundheitsausschuss des Bundestages, der ein Widerspruchsrecht hat, sofern er die Unabhängigkeit oder die Unparteilichkeit der vorgeschlagenen Person als nicht gewährleistet ansieht.

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