Pressemitteilung | Methodenbewertung

Mammographie-Screening künftig auch für Frauen von 45 bis 49 Jahren – GBA passt Früherkennungsprogramm an

Berlin, 15. Oktober 2026 – Zukünftig können auch jüngere Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren am Mammographie-Screening teilnehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat heute die untere Altersgrenze für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm auf Brustkrebs abgesenkt. Da die Screening-Einheiten und die einladenden Stellen ihre Prozesse anpassen müssen, sieht der GBA eine Übergangslösung vor: Die neu anspruchsberechtigten Frauen können sich voraussichtlich ab 1. August 2027 über die sogenannten Zentralen Stellen selbst für einen Untersuchungstermin in den Screening-Einheiten anmelden. Persönliche Einladungen erhalten sie dann voraussichtlich ab Januar 2028.

Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des GBA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Aktuell können alle Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen, das sind ca. 14,5 Mio. Frauen. Heute haben wir das Programm für die jüngeren Frauen ab 45 Jahren geöffnet. Damit können nochmals 2,5 Mio. Frauen von dem qualitätsgesicherten Programm als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse profitieren. Auch wenn es nicht geplant war, freut es mich, dass unser Beschluss im Oktober und damit im internationalen Brustkrebsmonat getroffen wurde. Das erhöht die Aufmerksamkeit für das Thema mit seinen Möglichkeiten und Grenzen. Früherkennung funktioniert nur gut, wenn Erkrankungsanzeichen sicher erkannt werden und es möglichst selten ‚falschen Alarm‘ gibt. In diesem Sinne hoffen wir, einen guten Beschluss gefasst zu haben.“

Weitere Schritte bis zum Start

Der Beschluss zur Ausweitung des Screening-Angebots wird von der Rechtsaufsicht des GBA – dem Bundesministerium für Gesundheit – geprüft. Parallel aktualisiert der GBA die Versicherteninformation. Werden die Beschlüsse rechtlich nicht beanstandet, treten sie am 1. August 2027 in Kraft. Ab diesem Stichtag können dann die neu anspruchsberechtigten Frauen am Screening teilnehmen.

Nähere Informationen sind auf der Website des GBA zu finden: www.g-ba.de/mammographie-screening-45plus

Hintergrund: Früherkennungsuntersuchungen mit Strahlenbelastung

In seinen Richtlinien bestimmt der GBA die Details zu Art und Umfang von Früherkennungsuntersuchungen. Eine Besonderheit gilt für bildgebende Untersuchungen, die mit einer Strahlenbelastung einhergehen, so wie Röntgenuntersuchungen. Damit sie auch zur Früherkennung einer Erkrankung angewandt werden dürfen, bedarf es einer Rechtsverordnung des für Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums, aktuell des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Auf Basis einer wissenschaftlichen Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz werden in der Rechtsverordnung des Ministeriums die wesentlichen Kriterien festgelegt, nach denen die Früherkennungsuntersuchung strahlenschutzrechtlich zulässig ist. Nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung muss der GBA innerhalb von 18 Monaten entscheiden, ob die Früherkennungsuntersuchung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wird. Die Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des zuständigen Ministeriums zur Absenkung der unteren Altersgrenze ist am 5. März 2026 in Kraft getreten.

Der GBA hatte bereits im März 2021 beschlossen, die damals geltenden Altersgrenzen (Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren) zu überprüfen. Anlass war eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission. Diese empfahl, auch Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren sowie zwischen 70 und 74 Jahren in das Früherkennungsprogramm einzubeziehen.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Erweiterung der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening sowie weitere Änderungen