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Hautkrebs-Screening und Check-up: GBA berät über das aktuelle Früherkennungsangebot

Berlin, 15. Oktober 2026 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) berät über die Weiterentwicklung von zwei Früherkennungsangeboten der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei geht es um das Screening auf Hautkrebs sowie um die Gesundheitsuntersuchungen, auch als Check-up bekannt. Der Gesetzgeber hatte den GBA mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) beauftragt, bis Ende 2027 die aktuellen Angebote zu überprüfen.

Hautkrebs-Screening

Mit einem Hautkrebs-Screening soll eine Hautkrebs-Erkrankung möglichst früh erkannt werden. Der GBA legt die Details des aktuellen Früherkennungsangebots in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie fest. Diese Untersuchung auf Hautkrebs wird unverändert seit 2008 für alle gesetzlich Versicherten ab dem Alter von 35 Jahren im Zwei-Jahres-Rhythmus übernommen. Unabhängig vom Screening können auffällige Hautveränderungen jederzeit ärztlich abgeklärt werden.

Auf Basis des aktuellen Stands der medizinischen Erkenntnisse überprüft der GBA die aktuellen Regelungen unter Berücksichtigung eines möglichen risikobasierten Screenings und einer möglichen Anpassung der Häufigkeit der Untersuchungen.

Gesundheitsuntersuchungen

Mit Hilfe von allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen (Check-ups) sollen bei Erwachsenen gesundheitliche Risiken und Belastungen frühzeitig erkannt werden. Dabei geht es vor allem um häufig auftretende Krankheiten wie Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes. In der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie legt der GBA die genauen Inhalte und den Turnus des Angebots fest. Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren können derzeit den Check-up einmalig in Anspruch nehmen, Versicherte ab 35 Jahren alle drei Jahre. Auch hier gilt: Unabhängig vom Früherkennungsangebot können Beschwerden jederzeit ärztlich untersucht werden.

Der GBA wird auf Basis des aktuellen Stands der medizinischen Erkenntnisse das jetzige Angebot der Gesundheitsuntersuchungen überprüfen, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Eingrenzung auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie deren Risiken und Begleit- und Folgeerkrankungen.


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