Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Gemein­samer Bundes­aus­schuss erwei­tert Kinder-​Früherkennungsprogramm um zusätz­liche Unter­su­chung

Sieg­burg, 15. Mai 2008 Im Rahmen der Früh­erken­nungs­maß­nahmen für Kinder wird es künftig eine zusätz­liche Unter­su­chung U7a im 34. bis 36. Lebens­monat als Leis­tung der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) geben. Einen entspre­chenden Beschluss fasste der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag in Sieg­burg.

Die U7a schließt eine Lücke in den bishe­rigen Unter­su­chungen und stellt sicher, dass Kinder künftig ab der Geburt mindes­tens in jähr­li­chem Abstand dem Arzt zur Früh­erken­nung von Krank­heiten vorge­stellt werden können. Die U7a dient dabei unter anderem der möglichst früh­zei­tigen Erken­nung von Sehstö­rungen bezie­hungs­weise deren Risi­ko­fak­toren. Durch diese weitere Unter­su­chung werden posi­tive Effekte auf die Teil­nah­men­rate der Früh­erken­nungs­un­ter­su­chungen für Kinder insge­samt erwartet. Zudem soll mit der neuen Unter­su­chung sicher­ge­stellt werden, dass sons­tige Auffäl­lig­keiten möglichst früh­zeitig entdeckt und behan­delt werden können.

Das Kinder­früh­erken­nungs­pro­gramm gehört seit 1971 zum Leis­tungs­ka­talog der GKV. Zurzeit findet eine komplette Über­ar­bei­tung der dem Kinder-​Früherken­nungs­pro­gramm zugrunde liegenden „Richt­li­nien zur Früh­erken­nung von Krank­heiten bei Kindern bis zur Voll­endung des 6. Lebens­jahres“ statt. Betroffen sind sowohl die Unter­su­chungs­in­halte als auch die Abstände zwischen den jewei­ligen Unter­su­chungen. Mit der U7a beinhaltet das Kinder­früh­erken­nungs­pro­gramm insge­samt zehn ärzt­liche Unter­su­chungen, von denen die erste unmit­telbar nach der Geburt erfolgt.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) zur Prüfung vorge­legt und tritt nach erfolgter Nicht­be­an­stan­dung und Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Der Beschluss­text und eine Beschluss­erläu­te­rung zu diesem Thema werden in Kürze im Internet veröf­fent­licht:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/beschluesse/zur-​richtlinie/15/


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Kinder-​Richtlinien (Einrich­tung einer Kinder­un­ter­su­chung U7a)