Pressemitteilung | Methodenbewertung

Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird Kassenleistung

Köln, den 26. Februar 2002 – Die künstliche Befruchtung mittels Intrazytoplas-matischer Spermieninjektion (ICSI) wird Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in seiner Sitzung am 26. Februar gefasst.

„Wir können zwar nicht sicher ausschließen, dass Kinder nach einer mittels ICSI eingeleiteten Schwangerschaft eine wesentlich erhöhte Fehlbildungsrate aufweisen – allerdings können wir dies nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Unter-suchungen auch nicht sicher belegen“, sagte der Vorsitzende des Bundesaus-schusses, Karl Jung. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes vom 3. April 2001 müsse die Leistung zur künstlichen Befruchtung daher Bestandteil des GKV-Leistungskataloges werden. Deshalb hat der Bundesausschuss seine im Jahr 1997 getroffene negative Entscheidung zur ICSI-Methode korrigiert; damals hat man diese Methode aus Sorge vor einem erheblichen Fehlbildungsrisiko als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Eine in den Jahren von 1998 – 2001 von der Universitätsklinik Lübeck durchgeführte Studie unter Einbeziehung von 2.809 nach der ICSI-Methode herbeigeführten Schwangerschaften kommt zu einem Fehlbildungsrisiko von 1,28. Weil allerdings an der Höhe des Risikos einige Zweifel bleiben, vereinbarte der Bundesausschuss jedoch, seine Entscheidung in den kommenden drei Jahren kritisch zu überprüfen.

Bei der ICSI-Methode wird eine aus dem Ejakulat oder operativ aus den Hoden oder Nebenhoden gewonnene Samenzelle direkt in die weibliche Eizelle injiziert. Reproduktionsmediziner wenden die Technik zum Beispiel an, wenn der männliche Partner zu wenig Samenzellen in seinem Ejakulat oder einen Verschluss der Samenwege hat. In rund 25 Prozent der Fälle kann mit diesem Verfahren eine Schwangerschaft herbeigeführt werden.



Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinien über künstliche Befruchtung (ICSI)