Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Neue Abgabetermine für Qualitätsberichte der Krankenhäuser - Beschluss soll aktuelle und vollständige Berichterstattung fördern

Siegburg/Berlin, 19. Dezember 2008 – Für die Qualitätsberichte der etwa 2000 deutschen Krankenhäuser gelten künftig neue Stichtage. Die Berichte müssen nun jeweils am 30. Juni des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres zur Verfügung gestellt, zum 31. Dezember desselben Jahres ergänzt und jeweils bis zu einem Monat später veröffentlicht werden. Dabei enthält der im Juni von den Krankenhäusern zu liefernde Teil insbesondere die Struktur- und Leistungsdaten sowie Informationen zum internen Qualitätsmanagement, die zum Jahresende nachzureichende Ergänzung die Angaben der externen stationären Qualitätssicherung. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Die Entscheidung soll eine möglichst aktuelle und vollständige Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser sicherstellen.

Seit dem Jahr 2003 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte sollen der Information von Patientinnen und Patienten dienen sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen und damit um das Vertrauen der Patientinnen und Patienten zu werben.

Im Zuge der so genannten externen stationären Qualitätssicherung werden anonymisiert Qualitätsdaten zum internen Krankenhausvergleich und zur Qualitätsverbesserung erhoben. Diese Daten sind seit dem vergangenen Jahr zusätzlicher Bestandteil der öffentlich zugänglichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser und liegen jeweils im Herbst vor. Um die Aussagekraft der Qualitätsdaten zu erhöhen, wird zuvor jedoch durch die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) und die Landesgeschäftsstellen im Auftrag des G-BA geprüft, ob es sich bei den Rohdaten um wirkliche Qualitätsmängel oder lediglich um statistische Auffälligkeiten handelt. Die Überprüfung der im Qualitätsbericht zu veröffentlichenden Indikatoren (strukturierter Dialog) soll künftig jeweils am 31. Oktober eines jeden Jahres abgeschlossen sein.

Der G-BA hat zudem eine Resolution verabschiedet, in der an den Gesetzgeber appelliert wird, den im Gesetz festgelegten Abstand der Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser von zwei Jahren auf ein Jahr zu reduzieren.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Vereinbarung zum Qualitätsbericht (Abgabefrist)