Pres­se­mit­tei­lung | Veran­lasste Leis­tungen

G-BA verbes­sert Versor­gung mit Hörhilfen

Berlin, 22. Dezember 2011 – Mit der am Mitt­woch abge­schlos­senen Über­ar­bei­tung der Hilfsmittel-​Richtlinie hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) die Rege­lungen zu Hörhilfen an den aktu­ellen Stand von Wissen­schaft und Technik sowie an die Versor­gungs­praxis ange­passt und bestehende Unklar­heiten bezüg­lich des tech­nisch erfor­der­li­chen Stan­dards der Hörhilfen ausge­räumt.

Die Richt­linie sieht vor, dass die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) für solche Hörge­räte aufkommt, die nach dem Stand der Medi­zin­technik Funk­ti­ons­de­fi­zite des Hörver­mö­gens möglichst weit­ge­hend ausglei­chen, und zwar im Sinne des voll­stän­digen Gleich­zie­hens mit den letzt­end­lich unbe­grenzten Möglich­keiten eines gesunden Menschen. Dabei soll – soweit möglich – ein Sprach­ver­stehen auch bei Umge­bungs­ge­räu­schen und in größeren Perso­nen­gruppen erreicht werden. Zugrunde liegt ein Urteil des Bundes­so­zi­al­ge­richtes vom 17. Dezember 2009 (B 3 KR 20/08 R), mit welchem die Ziel­set­zung, die eine Hörhilfe im Rahmen des Leis­tungs­an­spruchs gewähr­leisten muss, klar­ge­stellt wurde.

„Auf der Grund­lage des vom BSG fest­ge­stellten Anspruchs auf einen möglichst voll­stän­digen Behin­de­rungs­aus­gleich sichert diese Neure­ge­lung den auf Hörhilfen ange­wie­senen Pati­en­tinnen und Pati­enten eine opti­mierte Versor­gung“, sagte Dr. Rainer Hess, unpar­tei­ischer Vorsit­zender des G-BA.

Darüber hinaus setzte der G-BA mit seinem Beschluss die vom Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) mit Schreiben vom 16. Dezember 2008 im Rahmen der Rechts­auf­sicht erteilten Auflagen und Hinweise zur damals neu gefassten Hilfsmittel-​Richtlinie um. Zudem erfolgte eine redak­tio­nelle Über­ar­bei­tung der Richt­linie hinsicht­lich der sprach­li­chen Gleich­be­hand­lung von Frauen und Männern.

Der Beschluss des G-BA wird dem BMG zur Prüfung vorge­legt und tritt nach erfolgter Nicht­be­an­stan­dung und Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Der Beschluss­text ist auf der Website des G-BA veröf­fent­licht:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/beschluesse/zum-​aufgabenbereich/35/


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Hilfsmittel-​Richtlinie: Neufas­sung / Anpas­sung Hörhilfen; wurde abge­löst mit Beschluss vom 15. März 2012