Pres­se­mit­tei­lung | Sons­tige

Zustän­dig­keiten der Unpar­tei­ischen in der neuen Amts­pe­riode stehen fest

Berlin, 5. Juli 2012 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am Donnerstag fest­ge­legt, wer den Vorsitz und die Stell­ver­tre­tung in den neun Unter­aus­schüssen (UA) wahr­nehmen wird. Demnach ist der unpar­tei­ische Vorsit­zende, Josef Hecken, für die Arbeits­be­reiche Arznei­mittel, Bedarfs­pla­nung und Veran­lasste Leis­tungen zuständig und leitet die entspre­chenden Unter­aus­schüsse. Dr. Harald Deisler über­nimmt wie bereits in der vergan­genen Amts­pe­riode die Leitung der Unter­aus­schüsse Metho­den­be­wer­tung, Psycho­the­rapie und Zahn­ärzt­liche Behand­lung. Dr. Regina Klakow-​Franck ist die Vorsit­zende der Unter­aus­schüsse Quali­täts­si­che­rung, Disease-​Management-Programme (DMP) und Ambu­lante spezi­al­fach­ärzt­liche Versor­gung. Die unpar­tei­ischen Mitglieder tragen die Prozess­ver­ant­wor­tung für die Sach­ge­biete und Aufgaben, die in den Unter­aus­schüssen bear­beitet werden.

Eben­falls beschlossen wurde die jewei­lige Stell­ver­tre­tung in den Unter­aus­schüssen. Im Unter­aus­schuss Arznei­mittel wird dieses Amt von Dr. Johannes Vöcking, im UA Bedarfs­pla­nung von Dr. Margita Bert und im UA Veran­lasste Leis­tungen von Dr. Udo Degener-​Hencke über­nommen. Als Stell­ver­tre­terin und Stell­ver­treter amtieren in den UA Metho­den­be­wer­tung, Psycho­the­rapie und Zahn­ärzt­liche Behand­lung in dieser Reihen­folge Dr. Bert, Dr. Hermann Schulte-​Sasse und Prof. Dr. Dr. h.c. Rainer Pitschas. Prof. Dr. Norbert Schmacke ist für den UA Quali­täts­si­che­rung zum stell­ver­tre­tenden Vorsit­zenden bestimmt worden, Dr. Schulte-​Sasse für den UA DMP und Dr. Degener-​Hencke für den UA Ambu­lante spezi­al­fach­ärzt­liche Versor­gung.

Die Arbeits­be­reiche des G-BA mit den entspre­chenden Unter­aus­schüssen sowie die fach­li­chen Zustän­dig­keiten der Unpar­tei­ischen und der Stell­ver­treter sind in einem Orga­ni­gramm(PDF 490,37 kB) darge­stellt, das auf der Website des G-BA abge­rufen werden kann.

Am 1. Juli hat die dritte Amts­zeit des G-BA begonnen. Die Geschäfts­ord­nung sieht vor, dass das Plenum auf der Grund­lage von Vorschlägen der unpar­tei­ischen Mitglieder entscheidet, wer welchem Unter­aus­schuss vorsitzt bezie­hungs­weise das Amt des Stell­ver­tre­ters über­nimmt. Der Beschluss gilt bis zum Ende der Amts­zeit am 30. Juni 2018.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Fest­le­gung des Vorsitzes und der Stell­ver­tre­tung in den Unter­aus­schüssen gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäfts­ord­nung