Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Berichte zum einrich­tungs­in­ternen Quali­täts­ma­nage­ment in der vertrags­ärzt­li­chen Versor­gung und in Zahn­arzt­praxen veröf­fent­licht

Berlin, 17. Januar 2013 – Die Berichte für das einrich­tungs­in­terne Quali­täts­ma­nage­ment in der vertrags­ärzt­li­chen Versor­gung sowie in Zahn­arzt­praxen liegen vor und werden in Kürze veröf­fent­licht. Einen entspre­chenden Beschluss hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin gefasst. Die Berichte infor­mieren über den Stand der Einfüh­rung dieses Quali­täts­si­che­rungs­in­stru­ments.

Dazu sagte Dr. Regina Klakow-​Franck, unpar­tei­isches Mitglied im G-BA und Vorsit­zende des zustän­digen Unter­aus­schusses Quali­täts­si­che­rung:

„Neben der externen Quali­täts­si­che­rung ist das einrich­tungs­in­terne Quali­täts­ma­nage­ment eine unver­zicht­bare Säule jeder Stra­tegie zur Förde­rung von Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen. Der Kern­ge­danke der QM-​Richtlinien des G-BA besteht darin, quali­täts­för­dernde Instru­mente und Maßnahmen wie zum Beispiel regel­mäßig statt­fin­dende Bespre­chungen des gesamten Praxis­teams, trans­pa­rente Prozess-​ und Ablauf­be­schrei­bungen, Notfall-​ und Fehler­ma­nage­ment, und – last but not least – ein Beschwer­de­ma­nage­ment im Praxis­alltag zu veran­kern.“

„Das Praxis­team soll nach Plan-​Do-Check-Act-Muster selber zum Treiber einer konti­nu­ier­li­chen Quali­täts­ent­wick­lung in den Praxen werden. Im Vergleich zum Jahr 2010 hat sich der Anteil der in die Stich­probe einbe­zo­genen Vertrags­ärz­tinnen und Vertrags­ärzte, die den P-​D-C-A-Zyklus bereits einmal komplett durch­laufen und jetzt mit der Weiter­ent­wick­lung begonnen haben, von etwa 50 auf 66,8 Prozent im Jahr 2011 gestei­gert“, sagte Klakow-​Franck.

Recht­liche Grund­lage für die Berichte sind die Richt­li­nien über die grund­sätz­li­chen Anfor­de­rungen an ein einrich­tungs­in­ternes Quali­täts­ma­nage­ment in der vertrags­ärzt­li­chen und in der vertrags­zahn­ärzt­li­chen Versor­gung (ÄQM-RL & ZÄQM-RL), die beide im Jahr 2006 in Kraft getreten sind.

Die Qualitätsmanagement-​Richtlinie vertrags­ärzt­liche Versor­gung gilt für Ärztinnen und Ärzte, Psycho­the­ra­peu­tinnen und Psycho­the­ra­peuten sowie auch medi­zi­ni­sche Versor­gungs­zen­tren. Die Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gungen (KVen) richten zur Bewer­tung der entspre­chenden Einfüh­rung und Weiter­ent­wick­lung Qualitätsmanagement-​Kommissionen ein. Die Ergeb­nisse der einzelnen Bewer­tungen werden durch diese Kommis­sionen stan­dar­di­siert doku­men­tiert. Grund­lage der Bewer­tung ist eine Stich­probe von 2,5 Prozent zufällig ausge­wählten Leis­tungs­er­brin­gern. Die KVen über­mit­teln die Ergeb­nisse jedes Kalen­der­jahres dann an die Kassen­ärzt­liche Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV), die die Ergeb­nisse in einem Bericht zusam­men­fasst und diesen dem G-BA zur Verfü­gung stellt.

Grund­ele­mente eines einrich­tungs­in­ternen Quali­täts­ma­nage­ments sind im Bereich Pati­en­ten­ver­sor­gung beispiels­weise die Berück­sich­ti­gung von fach­li­chen Stan­dards und Leit­li­nien entspre­chend dem jewei­ligen Stand der wissen­schaft­li­chen Erkennt­nisse, Pati­en­ten­ori­en­tie­rung, Pati­en­ten­si­cher­heit, Pati­en­ten­mit­wir­kung sowie die Struk­tu­rie­rung von Behand­lungs­ab­läufen. Im Bereich Praxis­füh­rung/Mitar­beiter/Orga­ni­sa­tion werden als Grund­ele­mente unter anderem Rege­lung von Verant­wort­lich­keiten, Mitar­bei­ter­ori­en­tie­rung, Praxis­ma­nage­ment und Gestal­tung von Kommu­ni­ka­ti­ons­pro­zessen genannt.

Für das einrich­tungs­in­terne Quali­täts­ma­nage­ment in der vertrags­zahn­ärzt­li­chen Versor­gung haben die Kassen­zahn­ärzt­li­chen Verei­ni­gungen (KZVen) nach Ablauf von vier Jahren nach Inkraft­treten der Richt­linie jähr­lich mindes­tens zwei Prozent zufällig ausge­wählter Vertrags­zahn­ärz­tinnen und Vertrags­zahn­ärzte zur Vorlage einer schrift­li­chen Doku­men­ta­tion aufge­for­dert. Die Ergeb­nisse wurden durch die KZVen der Kassen­zahn­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung (KZBV) gemeldet, die spätes­tens fünf Jahre nach Inkraft­treten der Richt­linie dem G-BA jähr­lich über den Umset­zungs­stand des einrich­tungs­in­ternen Quali­täts­ma­nage­ments in den zahn­ärzt­li­chen Praxen berichten soll.

Beide Berichte zum einrich­tungs­in­ternen Quali­täts­ma­nage­ment in der vertrags­zahn­ärzt­li­chen und vertrags­ärzt­li­chen Versor­gung werden in Kürze auf der Inter­net­seite des G-BA veröf­fent­licht:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/beschluesse/zum-​unterausschuss/3/


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