Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Was die Quali­täts­be­richte der Kran­ken­häuser bieten und wie sie sich nutzen lassen – Neuer Info­flyer des G-BA

Berlin, 7. April 2016 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) stellt auf seiner Website einen neuen Infor­ma­ti­ons­flyer (PDF 133,70 kB) zur Verfü­gung, der die grund­le­genden Infor­ma­tionen zur Nutzung der Quali­täts­be­richte der Kran­ken­häuser kurz zusam­men­fasst. Er richtet sich an Pati­en­tinnen und Pati­enten mit allge­meinem Infor­ma­ti­ons­in­ter­esse, ermög­licht einen einfa­chen Einstieg in das Thema und beant­wortet die Fragen, wozu Quali­täts­be­richte dienen, welche Infor­ma­tionen sie liefern und wo diese zu finden sind.

„Diese Kurz­in­for­ma­tion ist ein neues Element im Infor­ma­ti­ons­an­gebot des G-BA zum Thema Quali­täts­be­richte, dem noch weitere folgen werden. Wir möchten mit der ziel­grup­pen­ge­rechten Aufbe­rei­tung der komplexen Inhalte für bessere Verständ­lich­keit und Nutz­bar­keit dieser Infor­ma­ti­ons­quellen sorgen. Das Ziel ist, dass Versi­cherte, Pati­enten und Ärzte dort schnell und pass­genau dieje­nigen Infor­ma­tionen finden können, die sie zur indi­vi­du­ellen Entschei­dungs­fin­dung benö­tigen“, sagte Dr. Regina Klakow-​Franck, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und Vorsit­zende des Unter­aus­schusses Quali­täts­si­che­rung am Donnerstag in Berlin.

Die rund 2000 in Deutsch­land zuge­las­senen Kran­ken­häuser sind gesetz­lich verpflichtet, jähr­lich struk­tu­rierte Quali­täts­be­richte zu veröf­fent­li­chen. Was im Einzelnen in den Quali­täts­be­richten darge­stellt wird, wie sie geglie­dert sein sollen und in welchem Daten­format sie zur Verfü­gung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Rege­lungen zum Quali­täts­be­richt der Kran­ken­häuser fest. Auf der G-​BA-Website stehen bereits verschie­dene Servi­ce­do­ku­mente zu diesem Thema zur Verfü­gung.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Rege­lungen zum Quali­täts­be­richt der Kran­ken­häuser: Veröf­fent­li­chung einer kurz gefassten Erläu­te­rung