Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Datenerhebung zur Behandlungsqualität in Krankenhäusern und Arztpraxen: Änderungen für das Erfassungsjahr 2018 beschlossen

Berlin, 15. Juni 2017 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Daten festgelegt, die im Rahmen der externen stationären und der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung im Erfassungsjahr 2018 zu erheben sind. Der G-BA überprüft jährlich die Dokumentationsvorgaben in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) sowie der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) auf Weiterentwicklungs- und Verbesserungsbedarf.

Die geänderten Spezifikationsvorgaben für die Dokumentationssoftware werden im 3. Quartal 2017 auf der Webseite des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) veröffentlicht.

Hintergrund – Datengestützte Qualitätssicherung

Datengestützte Verfahren werden in der externen stationären Qualitätssicherung und der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung angewandt. In ausgewählten Leistungsbereichen bzw. Verfahren wird die Behandlung der Patientinnen und Patienten anhand zuvor festgelegter Kriterien (Qualitätsindikatoren) und der dazu erhobenen Daten aus unterschiedlichen Datenquellen dokumentiert. Die externe stationäre Qualitätssicherung ermöglicht einen Leistungsvergleich der verschiedenen Krankenhäuser. Bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wird der Behandlungsverlauf über die Grenzen des stationären und ambulanten Sektors hinweg erfasst und betrachtet.

Die Datenerhebung und -weiterleitung, das Vorgehen zur Auswertung, die Nutzung der Qualitätssicherungsdaten sowie die einzubindenden institutionellen Strukturen auf Landes- und Bundesebene sind derzeit in folgenden Richtlinien festgehalten: Für die externe stationäre Qualitätssicherung in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (QSKH-RL), für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung in der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL).


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