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Versor­gungs­for­schung: Inno­va­ti­ons­aus­schuss veröf­fent­licht drei neue Förder­be­kannt­ma­chungen

Berlin, 12. Oktober 2020 – Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) hat auf seiner Website drei neue Förder­be­kannt­ma­chungen zur Versor­gungs­for­schung veröf­fent­licht, auf die sich Inter­es­sierte mit Projekten bewerben können. Eine der Förder­be­kannt­ma­chungen ist themen­offen, die andere themen­spe­zi­fisch ausge­staltet. Außerdem können Projekte zur Entwick­lung oder Weiter­ent­wick­lung ausge­wählter medi­zi­ni­scher Leit­li­nien einge­reicht werden, für die in der Versor­gung beson­derer Bedarf besteht.

Zur themen­spe­zi­fi­schen Förder­be­kannt­ma­chung brachten erst­mals Akteure des Gesund­heits­we­sens, die nicht dem Inno­va­ti­ons­aus­schuss ange­hören, über ein Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren Vorschläge für Themen und Förder­kri­te­rien ein.

Die themen­spe­zi­fi­sche Förde­rung umfasst folgende Schwer­punkte:

  • Versor­gungs­for­schung zu Erkennt­nissen im Umgang mit Pande­mien
  • Patient Journey in der Versor­gung
  • Sekto­ren­über­grei­fende und ambu­lante PROMs/PREMs
  • Alters­me­dizin
  • Komple­xi­täts­re­duk­tion admi­nis­tra­tiver Aufgaben in der Versor­gung
  • Präven­tion stärken
  • Hygie­ne­maß­nahmen in der ambu­lanten Versor­gung
  • Nutzung und Vertrau­ens­wür­dig­keit von KI-​Anwendungen in der Versor­gung

Die Einrei­chungs­frist für voll­stän­dige Anträge zum themen­of­fenen und themen­spe­zi­fi­schen Bereich endet am 9. Februar 2021 um 12.00 Uhr. Anträge können ausschließ­lich in elek­tro­ni­scher Form über das Inter­net­portal des beauf­tragten Projekt­trä­gers, das Deut­sche Zentrum für Luft- und Raum­fahrt e. V. (DLR), abge­geben werden.

Entwick­lung oder Weiter­ent­wick­lung von medi­zi­ni­schen Leit­li­nien, für die in der Versor­gung beson­derer Bedarf besteht

Die Schwer­punkte für die Entwick­lung und Weiter­ent­wick­lung von Leit­li­nien legte das Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) fest:

  • Versor­gung bei seltenen Krank­heiten
  • Versor­gung von Menschen mit psychi­schen Erkran­kungen und komplexem Behand­lungs­be­darf
  • Präven­tion und Behand­lung von Infek­ti­ons­krank­heiten, insbe­son­dere zur Stär­kung der sach­ge­rechten Anti­bio­ti­ka­the­rapie und zur Eindäm­mung anti­mi­kro­bieller Resis­tenzen

Die Einrei­chungs­frist für voll­stän­dige Anträge für Projekte zu medi­zi­ni­schen Leit­li­nien endet am 12. Januar 2021 um 12.00 Uhr. Anträge können ausschließ­lich in elek­tro­ni­scher Form über das Inter­net­portal des beauf­tragten Projekt­trä­gers, das Deut­sche Zentrum für Luft- und Raum­fahrt e. V. (DLR), abge­geben werden.

Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zur Erstel­lung und Einrei­chung von Anträgen

Der DLR Projekt­träger bietet eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zu den heutigen Förder­be­kannt­ma­chungen in Form eines Web-​Seminars an. Das voraus­sicht­lich einstün­dige Web-​Seminar findet am 24. November 2020 um 11.00 Uhr statt. Der Schwer­punkt liegt auf der Erstel­lung und Einrei­chung von Anträgen zu den genannten Förder­be­kannt­ma­chungen.

Nähere Infor­ma­tionen zu den Förder­be­kannt­ma­chungen sowie zu den formalen und inhalt­li­chen Anfor­de­rungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Website des Inno­va­ti­ons­aus­schusses in den zur jewei­ligen Bekannt­ma­chung veröf­fent­lichten Leit­fäden sowie in den Allge­meinen Neben­be­stim­mungen zu finden.

Hinter­grund

Mit dem GKV-​Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der G-BA 2016 den Auftrag, z. B. Versor­gungs­for­schungs­pro­jekte zu fördern, mit deren Erkennt­nissen die bestehenden medi­zi­ni­schen Behand­lungen und Leis­tungen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung verbes­sert werden. Die Versor­gungs­for­schung unter­sucht dabei Struk­turen und Prozesse des Gesund­heits­sys­tems unter Alltags­be­din­gungen. Forschungs­ge­gen­stand können zum Beispiel die Verord­nung von Arznei-, Hilfs- und Heil­mit­teln genauso wie die Versor­gungs­qua­lität mit diagnos­ti­schen und thera­peu­ti­schen Methoden sein. Über­ge­ord­netes Ziel ist eine quali­ta­tive Weiter­ent­wick­lung der Versor­gung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung in Deutsch­land.

Die Bundes­re­gie­rung hat zu diesem Zweck einen Inno­va­ti­ons­fonds aufge­legt. Die zur Verfü­gung stehende Förder­summe betrug in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jähr­lich. Mit dem Digitale-​Versorgung-Gesetz (DVG) sinkt die Summe von 2020 bis 2024 auf 200 Millionen Euro pro Jahr. Von der Gesamt­summe können 40 Millionen Euro jähr­lich zur Förde­rung von Projekten im Bereich der Versor­gungs­for­schung einge­setzt werden. Mindes­tens 5 Millionen Euro davon wiederum sollen für die Entwick­lung oder Weiter­ent­wick­lung ausge­wählter medi­zi­ni­scher Leit­li­nien aufge­wendet werden.

Die Mittel für den Fonds werden von den gesetz­li­chen Kran­ken­kassen und aus dem Gesund­heits­fonds getragen. Die Finanz­mittel des Inno­va­ti­ons­fonds verwaltet das Bundesamt für Soziale Siche­rung.