Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie
Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V – PPP-RL
Die Richtlinie legt geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung fest. Dazu werden insbesondere verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen Personal für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung bestimmt. Die mit dieser Richtlinie festgelegten verbindlichen Mindestvorgaben sind keine Anhaltszahlen zur Personalbemessung.
- In Kraft getreten am:
- 01.01.2026
- Geändert am:
- 18.06.2025 BAnz AT 20.11.2025 B2
- Fassung vom:
- 19.09.2019 BAnz AT 31.12.2019 B6
Anlagen
- Anlage 1: Minutenwertetabellen
- Anlage 2: Eingruppierungsempfehlungen
- Anlage 3: Nachweis
- Anlage 4: Regelaufgaben
- Anlage 5: Kernaufgaben der Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter
- Anlage 6: Prüfregeln
Weiterführende Informationen
Häufig gestellte Fragen zur PPP-RL
Archiv
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 2,78 MB), Stand: 09.10.2024
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 2,79 MB), Stand: 03.07.2024
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 479,89 kB), Stand: 05.07.2023
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 476,37 kB), Stand: 29.03.2023
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 254,91 kB), Stand: 01.09.2021
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 86,62 kB), Stand: 03.03.2021
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 82,42 kB), Stand: 02.12.2020
- Häufig gestellte Fachfragen(PDF 71,46 kB), Stand: 06.05.2020
Datenübermittlung im Nachweisverfahren
Ab Erfassungsjahr 2026
Die Datenübermittlung nach § 11 Abs. 2 PPP-RL erfolgt seit dem Erfassungsjahr 2026 jährlich auf Basis einer Spezifikation – und nicht mehr quartalsweise per Servicedokument (Excel-Datei). Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist mit der Erstellung und Veröffentlichung der Spezifikation für die QS-Filter- und Dokumentationssoftware beauftragt.
Das nachfolgende Servicedokument für das Erfassungsjahr 2026 ist von stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik nur noch für das Melden einer Nichterfüllung der einrichtungs- und quartalsbezogenen Mindestvorgaben zu nutzen (siehe § 11 Abs. 3 PPP-RL):
Die stations- und monatsbezogene Dokumentation (Teil B des Nachweises in Anlage 3 der PPP-RL) entfällt ab dem Erfassungsjahr 2026 ersatzlos.
Das Servicedokument für das Erfassungsjahr 2026 basiert auf der PPP-RL – nähere Erläuterungen sind auch in der Datei Häufig gestellte Fachfragen(PDF 1,58 MB) zu finden. Bei weiteren inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: PPP-RL@g-ba.de
Bis Erfassungsjahr 2025
Nachfolgend finden Sie die Servicedokumente für das Nachweisverfahren bis zum Erfassungsjahr 2025.
Teil A
Archiv – Teil A
Teil B
Archiv – Teil B