Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Arzneimittel-Richtlinie"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Beauftragung IQWiG: Wissenschaftliche Ausarbeitung zur Operationalisierung des biologischen Alters im Rahmen der Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a SGB V
Beschluss vom 5. März 2026.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – MaaT013 (Allogeneic faecal microbiota, pooled) (akute Graft-versus-Host-Krankheit)
Beschluss vom 5. März 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. März 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Avacopan (Neubewertung eines Orphan Drugs nach Überschreitung der 30 Millionen Euro-Grenze: Granulomatose mit Polyangiitis oder mikroskopische Polyangiitis, Kombination mit Rituximab oder Cyclophosphamid)
Beschluss vom 5. März 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. März 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Resmetirom (metabolische Dysfunktion-assoziierte Steatohepatitis (MASH), nicht-zirrhotisch)
Beschluss vom 5. März 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. März 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40c (neu) – Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln durch Apotheken
Der Beschluss vom 4. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. April 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Pirtobrutinib (rezidiviertes oder refraktäres Mantelzell-Lymphom) – Beschränkung der Versorgungsbefugnis
Beschluss vom 24. Februar 2026.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Pomalidomid, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 19. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX und X: Aktualisierung der Vergleichsgrößen für 13 Festbetragsgruppen der Stufen 2 und 3 sowie redaktionelle Anpassung der Bezeichnung der Darreichungsformen
Beschluss vom 19. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX und X: BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitoren, Gruppe 1, in Stufe 2
Beschluss vom 19. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Redaktionelle Anpassung der Bezeichnungen der Darreichungsformen an die „Standard Terms“ sowie Anpassung von Wirkstoffmodifikationen für 10 Festbetragsgruppen der Stufen 1, 2 und 3
Beschluss vom 19. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.