Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Arzneimittel-Richtlinie"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Ranolazin, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. Februar 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung November 2025
Beschluss vom 10. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Änderung des Beschlusses vom 28.10.2025
Beschluss vom 10. Februar 2026.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung September 2025
Der Beschluss vom 9. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. Februar 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40c (neu) – Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln durch Apotheken
Der Beschluss vom 4. Dezember 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erteilung von Aufträgen an die Expertengruppe Off-Label: Tocilizumab bei endokriner Orbitopathie
Beschluss vom 22. Januar 2026.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Urologische Spasmolytika, Gruppe 1, in Stufe 3
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Platinderivate (Cisplatin / Carboplatin) beim triple-negativen Mammakarzinom in frühen und rezidivierten/metastasierten Stadien
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Teil A (Lanreotid)
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Odronextamab (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom) – Außerkraftsetzung der Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen sowie Aufhebung der Beschränkung der Versorgungsbefugnis
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 22. Januar 2026 in Kraft.