Vertrags­zahn­ärzt­liche Methoden (nicht mehr in Kraft)

Richt­li­nien über die Einfüh­rung neuer Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden und die Über­prü­fung erbrachter vertrags­zahn­ärzt­li­cher Leis­tungen

Die Richt­linie wurde mit Beschluss vom 21. Dezember 2005 aufge­hoben und trat am 1. April 2006 außer Kraft.