Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene

Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – QFR-RL

Die Richtlinie definiert ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung in Krankenhäusern. Sie regelt verbindliche Mindestanforderungen an die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen und Zuweisungskriterien von Schwangeren nach dem Risikoprofil der Schwangeren oder des Kindes.

Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 23. August 2025 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.

In Kraft getreten am:
01.01.2025
Geändert am:
17.10.2024 BAnz AT 20.01.2025 B4
Fassung vom:
20.09.2005 BAnz. Nr. 205 (S. 15 684) vom 28.10.2005

Anlagen

  • Anlage 1: Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in den Versorgungsstufen
  • Anlage 2: [unbesetzt]
  • Anlage 3: Veröffentlichung der Ergebnisdaten der Perinatalzentren
  • Anlage 4: Musterformular/Dokumentationshilfe zur schichtbezogenen Dokumentation
  • Anlage 5: Datenfelder zur Strukturabfrage und zum Nachweisverfahren
  • Anlage 6: Einheitliches Berichtsformat der Lenkungsgremien an den G-BA gemäß § 7 Absatz 11 QFR-RL
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Servicedokumente zur Strukturabfrage für das Erfassungsjahr 2024 (zur Übermittlung bis zum 15.02.2025)

Servicedokument gemäß § 11 QFR-RL für das Erfassungsjahr 2025 (zur Übermittlung der Meldung bei erstmaliger, unterjähriger oder erneuter Leistungsaufnahme sowie zur Meldung an Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen bei Nicht-/Wiedererfüllung)

Servicedokument zur Anlage 4 der QFR-RL

Servicedokumente zur Anlage 6 der QFR-RL

Meldung zum Nachweis

Verzeichnis der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen und deren Ansprechpartner auf der Website des GKV-SV

Bericht gemäß § 136d SGB V über den Stand der Qualitätssicherung –
Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen und Weiterentwicklungen