Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage V zum 2. Kapitel
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Sekundäre Datennutzung: Prävalenz von Polypen, Adenomen und Darmkrebs nach Lokalisation, Alter, Geschlecht und Region (PrADA) – Dr. Dreier
Beschluss vom 10. Juli 2025.
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Sekundäre Datennutzung: Prävalenz von Polypen, Adenomen und Darmkrebs nach Lokalisation, Alter, Geschlecht und Region (PrADA) – Dr. Brinkmann
Beschluss vom 10. Juli 2025.
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Verfahrensordnung: Änderung zum 5. Kapitel – Änderungen aus Anlass der Verordnung (EU) 2021/2282 EU-HTA sowie der Ersten Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
Beschluss vom 17. Juli 2025. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 3. Kapitels – Verfahren für Richtlinienbeschlüsse nach § 116b Absatz 4 und 5 SGB V (ASV)
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 29. Mai 2025 in Kraft.
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Sekundäre Datennutzung: Geburtsstatistik im Wandel – Vergleichende Studie der Jahre 1995 und 2019 bis 2023
Beschluss vom 4. Juni 2025.
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Sekundäre Datennutzung: Prävalenzvergleiche von Angaben in QS- und Sozialdaten
Beschluss vom 4. Juni 2025.
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Verfahrensordnung: Änderung des 3. Kapitels – Verfahren für Richtlinienbeschlüsse nach § 116b Absatz 4 und 5 SGB V (ASV)
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage V zum 2. Kapitel
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung zum 5. Kapitel – Feststellung zum Anteil der Prüfungsteilnehmer im Geltungsbereich des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Der Beschluss vom 5. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. März 2025 in Kraft.