Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verfahrensordnung: Änderung des 3. Kapitels – Verfahren für Richtlinienbeschlüsse nach § 116b Absatz 4 und 5 SGB V (ASV)
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 29. Mai 2025 in Kraft.
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Sekundäre Datennutzung: Geburtsstatistik im Wandel – Vergleichende Studie der Jahre 1995 und 2019 bis 2023
Beschluss vom 4. Juni 2025.
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Sekundäre Datennutzung: Prävalenzvergleiche von Angaben in QS- und Sozialdaten
Beschluss vom 4. Juni 2025.
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Verfahrensordnung: Änderung des 3. Kapitels – Verfahren für Richtlinienbeschlüsse nach § 116b Absatz 4 und 5 SGB V (ASV)
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage V zum 2. Kapitel
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung zum 5. Kapitel – Feststellung zum Anteil der Prüfungsteilnehmer im Geltungsbereich des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Der Beschluss vom 5. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. März 2025 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung zum 5. Kapitel – Feststellung zum Anteil der Prüfungsteilnehmer im Geltungsbereich des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Der Beschluss vom 5. Dezember 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Sekundäre Datennutzung: Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen bei präkonzeptionellem Diabetes und Gestationsdiabetes
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Sekundäre Datennutzung: Analysen zur Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur im Vergleich der Jahre 2019 bis 2023
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Sekundäre Datennutzung: Bedeutung der Sectio Caesarea für die Entbindungen in Folgeschwangerschaften (mütterliche und kindliche Morbidität und Mortalität)
Beschluss vom 29. Januar 2025.