Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus
Regelungen zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus
In den Regelungen wird Näheres zum Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungspflichten von Fachärztinnen und Fachärzten, Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Krankenhaus geregelt.