Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "Anlage VI:
Off-Label-Use"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Sorafenib zur Behandlung von Desmoidtumoren/Fibromatosen vom Desmoidtyp – Zustimmung pharmazeutischer Unternehmer
Der Beschluss vom 6. Mai 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Bisphosphonate bei Patientinnen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, postmenopausalem Mammakarzinom – Zustimmung pharmazeutischer Unternehmer
Beschluss vom 24. Juni 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Rituximab bei autoimmunhämolytischer Anämie (AIHA) sowie bei mikroangiopathischer hämolytischer Anämie (MAHA) – Zustimmung pharmazeutischer Unternehmer
Beschluss vom 11. Juni 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Sorafenib zur Behandlung von Desmoidtumoren/Fibromatosen vom Desmoidtyp – Zustimmung pharmazeutischer Unternehmer
Beschluss vom 6. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Rituximab beim Mantelzell-Lymphom – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss vom 11. Februar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Mai 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Rituximab beim Mantelzell-Lymphom – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss vom 11. Februar 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Rituximab bei autoimmunhämolytischer Anämie (AIHA) sowie bei mikroangiopathischer hämolytischer Anämie (MAHA)
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 21. März 2025 in Kraft.
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Rücknahme eines Auftrags an die Expertengruppe Off-Label: Abirateron bei hormonsensitivem, nicht metastasiertem Hochrisiko-Prostatakarzinom
Beschluss vom 20. März 2025.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Rituximab bei autoimmunhämolytischer Anämie (AIHA) sowie bei mikroangiopathischer hämolytischer Anämie (MAHA)
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Rituximab beim Mantelzell-Lymphom – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Beschluss vom 11. Februar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.