Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur "5. Kapitel – Anlage II:
Format und Gliederung des Dossiers, einzureichende Unterlagen, Vorgaben für technische Standards"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verfahrensordnung: Änderung zum 5. Kapitel – Änderungen aus Anlass der Verordnung (EU) 2021/2282 EU-HTA sowie der Ersten Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
Beschluss vom 17. Juli 2025. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage II zum 5. Kapitel (Modul 3)
Der Beschluss vom 4. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. November 2024 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage II zum 5. Kapitel (Modul 3)
Der Beschluss vom 4. April 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage II zum 5. Kapitel (Modul 3)
Beschluss vom 4. April 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Modulvorlage in der Anlage II zum 5. Kapitel
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. März 2022 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Modulvorlage in der Anlage II zum 5. Kapitel
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Modulvorlage in der Anlage II zum 5. Kapitel
Beschluss vom 16. Dezember 2021. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels – Verfahren zur Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V wegen Reservestatus – Reserveantibiotikum
Der Beschluss vom 1. April 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. August 2021 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels – Verfahren zur Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 und 3 SGB V wegen Reservestatus – Reserveantibiotikum
Der Beschluss vom 1. April 2021 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Änderung der Modulvorlagen in der Anlage II zum 5. Kapitel
Beschluss vom 17. Juni 2021.