Historieneintrag

Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach den §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die Regelversorgungsleistungen entfallenden Beträge nach § 56 Absatz 4 SGB V (in der Version mit Inkrafttreten vom 01.01.2008)

Veröffentlicht im BAnz. Nr. 239 (S. 8 327) vom 21.12.2007

Beschluss, der zur Ablösung der vorherigen Version geführt hat