Qualitätsprüfungen bei bildgebenden Untersuchungen: GBA passt Patienteninformation zur Datenverarbeitung an
Berlin, 28. November 2023 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) stellt Arztpraxen eine angepasste Patienteninformation zur Datenverarbeitung bei bildgebenden Untersuchungen zur Verfügung. Hintergrund ist der Beschluss des GBA, auf stichprobenbasierte Qualitätsprüfungen bei der Computertomographie zu verzichten, da es hier anhaltend positive Ergebnisse gab. Die aktualisierte Patienteninformation beschränkt sich entsprechend auf Informationen zu den weiterhin anstehenden Qualitätsprüfungen bei Röntgen- und MRT-Untersuchungen. Versicherte werden darüber aufgeklärt, welche Daten genutzt und wie diese verarbeitet werden. Eine explizite Einwilligung in die Datenverarbeitung ist nicht notwendig.
Die Patienteninformationen des GBA liegen nur in digitaler Form vor. Sie sind für den Ausdruck in DIN A4 an jedem Drucker geeignet.
Patienteninformation zur Datenverarbeitung: Qualitätsprüfungen bei Röntgen- und MRT-Untersuchungen
Beschlüsse zu dieser Fachnews
- Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Veröffentlichung einer aktualisierten Patienteninformation in Leichter Sprache zu Qualitätsprüfungen bei Röntgen-Untersuchungen
- Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Aktualisierung der Patienteninformation zu Qualitätsprüfungen bei Röntgen- und MRT-Untersuchungen