Fachpsychotherapie: Neue Berufsbezeichnung nun vollständig in die G-BA-Richtlinien übernommen
Berlin, 16. Mai 2025 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die neue Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeutin/Fachpsychotherapeut“ als zusätzliche Gruppe von Leistungserbringenden nun vollständig in seinen Richtlinien abgebildet. Aktuell wurden die Richtlinien im Bereich Methodenbewertung und veranlasste Leistungen angepasst. In die Bedarfsplanungs-Richtlinie hatte der G-BA die neue Berufsbezeichnung schon im Februar 2025 aufgenommen und in die Psychotherapie-Richtlinie bereits im August 2024. Hintergrund sind Änderungen im Psychotherapeutengesetz.
Sobald die aktuellen Beschlüsse in Kraft getreten sind, dürfen Fachpsychotherapeutinnen und -therapeuten ebenso wie die Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten spezifische GKV-Leistungen im Bereich der Methodenbewertung und der veranlassten Leistungen erbringen oder verordnen:
- Diagnostik und Therapie im Rahmen der neuropsychologischen Therapie
- Verordnung von Krankentransporten, Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege, Soziotherapie, Rehabilitation, Krankenhauseinweisungen
Zum Hintergrund: Mit Wirkung zum 1. September 2020 hatte der Gesetzgeber die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung grundlegend reformiert. Ein insgesamt fünfjähriges Direktstudium der Psychotherapie wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen. Die Approbation (Erlaubnis zur Behandlung) wird bei bestandener Prüfung erteilt und befähigt zu einer fachpsychotherapeutischen Weiterbildung in einem der drei Gebiete „Psychotherapie für Kinder und Jugendliche“, „Psychotherapie für Erwachsene“ oder „Neuropsychologische Psychotherapie“. Dadurch entstand die neue Berufsgruppe der Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten. Sie wird zusätzlich zu den dort schon genannten psychotherapeutischen Berufsgruppen in die einschlägigen Richtlinien des G-BA aufgenommen.
Beschlüsse zu dieser Fachnews
- Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes und weitere Änderungen
- Krankentransport-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
- Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
- Heilmittel-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
- Krankenhauseinweisungs-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
- Rehabilitations-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
- Soziotherapie-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
- Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes und anteiliger Versorgungsaufträge
- Psychotherapie-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes und weitere Änderungen