G-BA schließt Phonokardiografie zur Diagnose der koronaren Herzkrankheit aus dem Leistungskatalog aus
Berlin, 17. Oktober 2025 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die Phonokardiografie zur Diagnose der koronaren Herzkrankheit nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden darf. Dies gilt für den ambulanten und den stationären Bereich. Wissenschaftliche Basis der Entscheidung ist die Auswertung des aktuellen Standes des medizinischen Wissens durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Danach ist die Phonokardiografie nicht geeignet, eine koronare Herzkrankheit sicher auszuschließen und damit eine weitere Folgediagnostik unnötig zu machen. In der ausgewerteten Studie wurde bei über 10 % der untersuchten Personen eine koronare Herzkrankheit nicht verlässlich erkannt. Ein Vorteil der Phonokardiografie gegenüber anderen diagnostischen Verfahren besteht damit nicht.
Bei der Phonokardiografie zeichnet ein Aufnahmegerät, das auf dem Brustkorb platziert wird, mit einem Mikrofon niedrigfrequente Koronargeräusche auf, die durch Verwirbelungen des Blutflusses in verengten Herzkranzgefäßen entstehen. Das Ergebnis fließt gemeinsam mit weiteren Patientendaten in einen Score-Wert ein, der das Risiko für eine koronare Herzkrankheit anzeigen soll.
Die Bewertung der Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit geht zurück auf einen Herstellerantrag zur Erprobung der Methode. Die Beratungen für die benötigten Eckpunkte der Studie (Erprobungs-Richtlinie) stellte der G-BA aufgrund identifizierter laufender Studien zur Phonkardiografie ein. Nach Vorliegen der Studienergebnisse nahm der G-BA das reguläre Beratungsverfahren zur Bewertung der Methode für den ambulanten sowie stationären Bereich auf.
Inkrafttreten
Die Beschlüsse treten nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschlüsse zu dieser Fachnews
- Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit
- Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit