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PPP-Richtlinie ab 1. Januar 2026: Servicedokument für das Melden einer Nichterfüllung veröffentlicht

Berlin, 25. November 2025 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Servicedokument(EXCEL 367,43 kB) veröffentlicht, das von stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik im Erfassungsjahr 2026 nur noch für das Melden einer Nichterfüllung der personellen Mindestvorgaben zu nutzen ist. Diese Meldung erfolgt bis spätestens sechs Wochen nach Ende des betreffenden Quartals.

Die reguläre Datenübermittlung nach § 11 Abs. 2 PPP-RL erfolgt ab dem Erfassungsjahr 2026 nicht mehr quartalsweise per Excel-Datei, sondern jährlich auf Basis einer Spezifikation. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist mit der Erstellung und Veröffentlichung der Spezifikation für die QS-Filter- und Dokumentationssoftware beauftragt.

Nähere Informationen zu diesen und weiteren Regelungen der PPP-RL, die zum 1. Januar 2026 teilweise geändert wurden, stellt der G-BA auch in den aktualisierten FAQ zur „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)(PDF 1,58 MB) zur Verfügung. Künftig entfällt beispielsweise auch die stations- und monatsbezogene Dokumentation (Teil B des Nachweises in Anlage 3 der PPP-RL) ersatzlos, sodass diese im neuen Servicedokument nicht mehr enthalten ist.


Beschluss zu dieser Fachnews

Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderung des Servicedokuments für das Erfassungsjahr 2026

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