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Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: GBA verlängert Übergangsregelung zum Aufbau geriatrischer Kompetenz an Krankenhausstandorten bis Ende 2028

Berlin, 16. Oktober 2026 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) verlängert die Übergangsregelung zur geriatrischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hüftgelenknaher Femurfraktur bis zum 31. Dezember 2028. Bis dahin können die Krankenhäuser die fachärztliche geriatrische Kompetenz auch über ein Konsil sicherstellen. Seit Inkrafttreten der qualitätssichernden Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) konnte die überwiegende Mehrheit der Standorte die erforderliche geriatrische Kompetenz bereits aufbauen – durch entsprechende Weiterbildungen, praktische Erfahrung sowie verlässliche interdisziplinäre Kooperationsstrukturen. Um den verbleibenden Standorten letztmalig die Möglichkeit zu geben, die Anforderungen zu erfüllen, wird die Übergangsregelung um zwei Jahre verlängert.

Übergangsregelung zur Sicherstellung der geriatrischen Kompetenz

Zu den qualitätssichernden Anforderungen des GBA an die perioperative Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hüftgelenknaher Femurfraktur gehört, dass bei positivem geriatrischem Screening täglich eine Fachärztin oder ein Facharzt mit geriatrischer Kompetenz verfügbar sein muss. Zur schrittweisen Etablierung dieser geriatrischen Kompetenz sieht der GBA eine Übergangsregelung vor, die einen geriatrischen Konsildienst auf Anforderung ermöglicht. Nach der bisher geltenden Fassung der QSFFx-RL liefe diese Übergangsregelung am 31. Dezember 2026 aus.


Beschluss zu dieser Fachnews

Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verlängerung der Übergangsregelung in § 12 Absatz 1