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GBA veröffentlicht Berichte zu den Qualitätsprüfungen in der ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung

Berlin, 16. Oktober 2026 – Seit heute sind die aktuellen Berichte zu Qualitätsprüfungen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) veröffentlicht. Sie zeigen die Ergebnisse der Stichprobenprüfungen aus dem Jahr 2025 und wurden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erstellt. Bei der KBV betreffen sie die bildgebenden Verfahren, bei der KZBV das Thema Überkappung. Rechtliche Basis sind die Qualitätsprüfungs- und die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien des GBA.

KBV-Bericht: Qualitätsprüfungen 2025 bei bildgebenden Verfahren

Bei der konventionellen Röntgendiagnostik wurden 588 zufallsbezogene Stichprobenprüfungen (Routineprüfungen) durchgeführt. 97,1 % davon zeigten gute bis sehr gute Ergebnisse. Nur in zehn Fällen kam es zu erheblichen und in sieben Fällen zu schweren Beanstandungen. Bei 16 anlassbezogenen Stichprobenprüfungen in der Radiologie kam es nur in einem Fall zu einer schwerwiegenden Beanstandung. Die wichtigsten Gründe für Beanstandungen: inadäquate Einblendungen oder ein unvollständiger Befundbericht.

In der Arthroskopie wurden 48 Routineprüfungen durchgeführt, zu 47 liegen Ergebnisse vor. Hier gab es bei 87,2 % gute bis sehr gute Ergebnisse. In fünf Fällen gab es jedoch schwerwiegende und in einem Fall erhebliche Beanstandungen. Gründe sind hier vor allem nicht nachvollziehbare Entscheidungen in der schriftlichen Dokumentation und das Nichtvorliegen eines postoperativen/präoperativen Befundes.

Bei 94 anlassbezogenen Stichprobenprüfungen in der Arthroskopie (80 davon wegen Erstgenehmigung) kam es in zehn Fällen zu erheblichen und in elf Fällen zu schwerwiegenden Beanstandungen.

Wegen zuvor guter Ergebnisse sind die Stichprobenprüfungen bei der Computertomographie dauerhaft aufgehoben und bei der Kernspintomographie seit Anfang 2025 für zunächst fünf Jahre ausgesetzt. Der Bericht zeigt hier nur die im Jahr 2024 noch begonnenen und im Berichtsjahr 2025 noch abgeschlossen Prüfungen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen reagieren bei festgestellten Mängeln vorrangig über schriftliche Hinweise, Beratung und zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen. In Einzelfällen kam es zu Vergütungsrückforderungen und Genehmigungswiderrufen.

KZBV-Bericht: Qualitätsprüfungen 2025 Überkappung

Für die Qualitätsbeurteilungen im Jahr 2025 waren bundesweit 255 Zahnarztpraxen per Stichprobe gezogen worden. Geprüft wurde, ob die durchgeführten Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa indikationsgerecht erbracht wurden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, bleibende therapiebedürftige Zähne lange zu erhalten. Zusätzlich wurden bei weiteren 29 Praxen Wiederholungsprüfung durchgeführt. Die Prüfungen hatten folgendes Ergebnis:

  • 53 % keine Auffälligkeiten (Kategorie A)
  • 31 % geringe Auffälligkeiten (Kategorie B)
  • 16 % erhebliche Auffälligkeiten (Kategorie C)

Mit diesen Ergebnissen haben sich die Gesamtbewertungen seit Beginn der zahnärztlichen Qualitätsprüfungen im Jahr 2019 kontinuierlich verbessert. In der Kategorie „A – keine Auffälligkeiten“ stiegen sie seitdem um 26 Prozentpunkte, während die Gesamtbewertungen der Kategorie „B – geringe Auffälligkeiten“ um acht Prozentpunkte und die der Kategorie „C – erhebliche Auffälligkeiten“ um 17 Prozentpunkte sank.

Gegenüber Zahnarztpraxen, die geringe oder erhebliche Auffälligkeiten aufwiesen, leiteten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Maßnahmen zur Förderung der Qualität ein. Dazu gehören schriftliche Hinweise und Beratungen, strukturierte Beratungen mit Zielvereinbarungen und problembezogene Wiederholungsprüfungen.


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