Fachnews | Qualitätssicherung

Qualitätsstandards bei Operationen des Oberschenkelhalsbruchs: Ausnahmeregelung für Kliniken ohne Innere Medizin verlängert

Berlin, 8. April 2022 – Kliniken, die Patientinnen und Patienten mit Oberschenkelhalsbrüchen (hüftgelenknaher Femurfraktur) behandeln, müssen die seit dem Jahr 2021 geltenden Qualitätsvorgaben weiterhin noch nicht vollständig erfüllen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einem Beschluss vom 18. März 2022 eine wichtige Übergangsvorschrift in seiner Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur erneut verlängert: Krankenhäuser ohne eigene Fachabteilung für Innere Medizin dürfen weiterhin Oberschenkelhalsbrüche behandeln, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen

  • bereits im Jahr 2018 Eingriffe dieser Art durchgeführt haben,
  •  über eine Fachabteilung für Chirurgie und Unfallchirurgie verfügen und
  • das Gebiet der Inneren Medizin zumindest durch eine tägliche
    24-stündige Arztpräsenz im Krankenhaus (Bereitschaftsdienst möglich) abdecken. Hat die präsente Ärztin oder der präsente Arzt diese Fachqualifikation nicht, muss die internistische Expertise zumindest über eine zusätzliche Rufbereitschaft sichergestellt werden.

Bis spätestens zum 31. Dezember 2023 wird der G-BA die qualitativen Auswirkungen dieser Ausnahmen prüfen und zeitnah entscheiden, ob sie weiter Bestand haben sollen oder Ende 2024 auslaufen. Die Entscheidung wird davon abhängen, ob die Qualitätsziele der Richtlinie auch in Krankenhäusern ohne eigene Fachabteilung Innere Medizin erreicht werden. Um dies fachlich fundiert prüfen zu können, hat der G-BA einvernehmlich den § 10 und die Anlage 3 der Richtlinie angepasst. Der Beschluss wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die neuen Strukturqualitätsvorgaben des G-BA sollen sicherstellen, dass Oberschenkelhalsbrüche in Deutschland flächendeckend innerhalb von 24 Stunden operiert werden und alle wichtigen Abläufe dabei zuverlässig eingehalten werden.


Beschluss zu dieser Fachnews

Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung des § 10 und der Anlage 3 zur Verlängerung des Ausnahmetatbestands